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Der jüdische Student · 1921-03-01 · Heft 2 (März 1921) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
18 (1921)
Issue
Heft 2 (März 1921)
Date
1921-03-01
Page
[Seite] (sequence 16)
Language
German
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52 K-T.-Referat über Dienstpflicht und Keren hajessod jüdischen Volkes die Fähigkeit zu staatlicher Gesinnung und staatlichem Handeln besitzt. Die Erziehung des K. J. V. verlangt, daß dieser Nachweis als eine' der vornehmsten Aufgaben der K. J. V.er erkannt wird. Es ist festzustellen, daß die Haltung des Kartells zum Keren hajessod bisher diesem Gedanken nicht entspricht. Der selbstverständlichen Zeichnungspflicht wird bisher nicht überall freiwillig und ohne jede Aufforderung in dem erforderlichen Maße genügt. Die Durchführung der Zeichnungsaktion unter den K. J. V.ern muß mit größter Beschleunigung und ohne die Notwendigkeit eines organisatorischen Aufwandes möglich sein. Darüber hinaus muß jedoch die Verpflichtung anerkannt werden, dem Keren hajessod durch Mitarbeit zum Gelingen zu verhelfen. Die Aktion muß als persönliche Aufgabe jedes Bundesbruders empfunden werden. Wenn dieses persönliche Verhältnis zur Keren hajessod-Aktion hergestellt wird, wird es klar werden, daß sie fast ausschließlich von einem Propagandamittel abhängt: es kommt darauf an, daß eine erhebliche Anzahl von Zionisten zur Verfügung steht, die im deutschen Judentum durch persönliche Einwirkung auf die einzelnen den Keren hajessod- Gedanken verbreitet. Der Keren hajessod kann mit den üblichen Methoden einer Sammelpropaganda nicht durchgeführt werden. Er verlangt ungleich größere Abgaben. Er ist nur möglich unter der Voraussetzung, daß die einzigartige Bedeutung der gegenwärtigen jüdischen Situation bekannt wird. Deswegen muß das Ziel der Propaganda sein, jedem einzelnen Juden diese Situation und die daraus hervorgehende Verpflichtung zur Beteiligung am Keren hajessod klar zu machen. Es wird also alles darauf ankommen, daß genügend Menschen vorhanden sind, die in dieser Weise in persönlichen Aussprachen die Keren hajessod-Gedanken vertreten * und die Keren hajessod-Forderung erheben können. Die Praxis der Aktion hat bereits bewiesen, daß diese aus der besonderen Natur des Keren hajessod herzuleitenden theoretischen Überlegungen über die Propaganda richtig sind. Die Keren hajessod-Aktion gelingt nur da, wo eine unmittelbare persönliche Einwirkung auf die einzelnen möglich ist. Es wird also für das Gelingen dieser Aufgabe von entscheidender Bedeutung sein, ob die notwendigen Kräfte aufgebracht werden können. Die bisherigen Versuche der Organisation, durch (ien Gedanken der freiwilligen Dienstpflicht Kräfte zusammenzubringen, sind gescheitert. Das Kartell verfügt über eine sehr erhebliche Anzahl von Bundesbrüdern, die diese Arbeit leisten können. Unser Bedürfnis auf jedem möglichen Gebiet jetzt unsere Dienste zur Verfügung zu stellen einerseits, die Ansprüche der Organisation andererseits, verpflichten dazu, den Gedanken der Dienstpflicht für die geschilderte Art der Keren hajessod-Propaganda zu verwenden. Deswegen sollen alle geeigneten Bundesbrüder einen vierwöchentlichen Dienst in der geschilderten Art leisten. Es ist klar, daß diese Forderung groß ist und nicht ohne Widerstände durchgesetzt werden wird. Die Aufgabe richtet sich ihrer Natur nach in erster Linie an die A. H. A. H. und sicher wird es sehr vielen von ihnen besonders schwer werden, der Verpflichtung zu genügen. Trotzdem muß sie anerkannt und durchgesetzt werden. Die außerordentliche Situation zwingt zu außerordentlichen Leistungen, zwingt auch dazu, im Leben des einzelnen Verpflichteten für gewisse Zeit den Ausnahmezustand anzuerkennen. Die zionistische Entwicklung des Kartells ist nicht auf die Aktivitas beschränkt. Sie verlangt auch von den Alten Herren eine Steigerung ihrer Leistungen. Wenn die A. H. A. H. ihren berechtigten Einfluß erhalten wollen, müssen sie zeigen, daß auch sie die Verstärkung des zionistischen. Lebens als einen Grund zur Verstärkung der zionistischen Arbeit anerkennen. ' * Weil die Dienstpflicht für den Keren hajessod sich hauptsächlich an die A. H. A. H. richten wird, sollte ihre Bestätigung für die Altherrensehaft einem Alt-Herren-Tage vorbehalten bleiben. Es genügt uns nicht ein formeller Beschluß des Kartelltages, vielmehr muß die Verpflichtung auch von der Altherrenschaft selbst anerkannt werden. J

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