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Der jüdische Student · 1921-01-01 · Heft 1 (Januar 1921) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
18 (1921)
Issue
Heft 1 (Januar 1921)
Date
1921-01-01
Page
[Seite] (sequence 28)
Language
German
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Unsere Arbeit in der Studentenschaft einig, daß P^Lästinaarbeit und Galutharbeit eine unlösbare Einheit bilden. Daraus folgt, daß es nicht nötig ist, bei jeder einzelnen Aufgabe der Außenarbeit zu prüfen, ob sie mit dem Aufbau Palästinas in unmittelbarem Zusammenhang steht. oder nicht. Die jüdische Volksbewegung arbeitet nicM nur an der Lösung von Einzelaufgaben, wie der Erneuerung des jüdischen Volkstums oder des Palästinaaufbaus, sondern siehat den ernsten Willen, überall und an allen Gemeinschaftsaufgaben des jüdischen Volkes mitzuarbeiten. Das ist in unserem Kreise seit langem selbstverständieh, es ist aber eine der Aufgaben der Außenarbeit, diese Tatsache audfc Nichtzionisten klar zu machen. Nach der Behauptung unserer Gegner folgt aus unserem Programm, daß wir uns als Ausländer zu betrachten hätten und folglich auf politische Rechte keinen Anspruch erheben dürften. Tatsächlich besagt unser Programm nur, daß wir uns als Volk fühlen und demgemäß nach gemeinsamer Kultur und Heimat, und überhaupt nach gemeinsamer Lösung der gemeinsannen nationalen Aufgaben streben. Unser Nationalismus — das ist ein siharf zu betonender Unterschied von der deutschvölkischen Bewegung — stellt aber nicht die Forderung auf, daß in jedem Territorium nur ein Volk vollberechtigt sein kann, daß etwa die Araber in Palästina, mnd nach demselben Grundsatz auch die Juden der Galuthländer Parias werden . oder bleiben sollen. Wir züchten in unseren Reihen keine© chauvinistischen Imperalismus, und wir bekämpfen diesen Imperalismus aufs schärfste, wenn wir ihn in Deutschland oder anderswo finden. „Trennung von Volk und Staat!" ist die Forderung, die sich aus dem wüsöen Nationalitätenkampf der letzten Jahre als die einzig berechtigte herausgestellt hat. Dies sind keine Gedanken, die etwa in unserem Kreise ein neues Programm bedeuten. Es handelt sich auch hier nur darum, diese Gedanken für die Außenarbeit klar zu formulieren. Uhserro Sei der kulturellen Autonomie können wir uns in Deutschland einstwelen nur in der Weise annähern, daß wir die deutschen Juden dafür ifeif machen." Die Gewährung der kulturellen Autonomie im Rechtssirane (eigene Schulen, Ministerien usw.), wie sie jetzt in Litauen erfolgt ist, wäre eine Forderung, die durchaus mit unserem Grundsatz der Trennung von Volk und Staat in Einklang steht, die auch weder äm Bestand des Reiches gefährden noch mit der geltenden Reichsverfassmg in Widerspruch stehen würde (vgl. R. V. Art. 113). Aber aus unserer gegenwärtigen Hochschulpolitik scheidet diese Forderung aus, aus dem einfachen Grunde, weil die deutschen Juden selbst noch nicht reif da& sind. Wenn die deutsehvölkische Mehrheit arischen oder deutschstämmigen Ausländern an den Hochschulen ohne weiteres das Recht von Inländern zuerkennt so handelt es sich für sie weniger darum, die Zahl ihrer Wähler zu vermehren, als vielmehr darum, mit der Durchführung des Grundsatzes za beginnen, daß nicht Staatsangehörigkeit oder Pflichterfüllung politische Rechte vermittelt, sondern einzig und allein die Abstammung im Ra^bensinrfe. Aus unserem Grundsatz der Trennung von Volk und Staat folgt ohne .weiteres, daß politische Rechte nicht nach völkischen Gesichtspunkten verteilt werden dürfen. Wenn wir uns gei*ade in diesem Punkte der völkischen Mehrheit stets aufs schärfste widersetzt haben, so geschah es, weil wir klar sahen, daß es sich hier nicht um eine Frage der Behandlung von Ausländern handelt, sondern um Widerstand gegen die Durchführung eines Grundsatzes, der die rechtliche Stellung der Juden in den Galuthländern überhaupt setosrer gefährden würde. Wie wir ims in der Frage der Zulassung und der Gebührenzahlung ostjüdischer Studierender verhalten, ist bereits auf dem Erstchargiertentag ausführlich zu?' Sprache gekommen. -

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