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Der jüdische Student · 1921-01-01 · Heft 1 (Januar 1921) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
18 (1921)
Issue
Heft 1 (Januar 1921)
Date
1921-01-01
Page
[Seite] (sequence 19)
Language
German
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19 Volksschuibildung nach Art der deutschen Volksschule übermittelt, während ihnen in der Stadt Gymnasium und Universität winkt. Deshalb gehören diejenigen unserer Menschen in die Kolonien, die die höchste. Kultur in sich tragen. Es ist leichter in Palästina Oberlehrer zu sein als Volksschullehrer. Volksschullehrer in diesem Sinne kann also nur der sein, der ein wirklich begründetes und festes Wissen mitbringt. Dazu muß er Meister in einem Fach sein, und das kann er nur auf der Universität werden. Aber er muß auf seiner Wissenschaft aufbauen, jenem umfassenden Bildungsziel zustreben, das heute den Besten unserer Zeit in viel höherem Maße erreichbar erscheint, als vor einigen Jahrzehnten. Unter keinen Umständen kann man in Palästina Lehrer sein, welches Fach man auch immer als Spezialität habe, ohne wirklich jüdische Kultur in sich aufgenommen zu haben. Daß der Lehrer das Hebräische wirklich meistern muß, ist selbstverständlich. Der Lehrer, der heute in einer palästinensischen Schule Botanik oder Weltgeschichte in hebräischer Sprache vorträgt, hat jüdische Kulturarbeit zu leisten, und das kann er nicht, wenn er nur die Ibrith be Ibrith-Plappermethode gelernt hat. Der zionistische Beamte in Palästina ist unter den augenblicklichen politischen Verhältnissen für den deutschen Zionisten kein Beruf, zu dem man mit gutem Gewissen raten kann, wenigstens, soweit man an Beamtenstellungen denkt, die in irgendeiner Weise Hoheit^- rechte der britischen Behörden ausüben. Das kann sich sehr schneE ändern und die weitgehende Autonomie, die die jüdische Siedlung in ihren inneren Angelegenheiten haben wird, wird auch deutschen Zionisten Möglichkeiten als Beamte eröffnen, aber ich glaube, daß eine Berufsberatung hier vorsichtig sein muß. Im übrigen muß eins gesagt werden; wir werden in Palästina zweifellos keine Beamten brauchen, die dorthin nichts mitbringen als eine formaljuristisehe Bildung, selbst, wenn sich diese mit organisatorischen Fähigkeiten verbindet.. Volkswirtschaftliche Bildung. Kenntnis des Hebräischen, Englischen und Arabischen werden dagegen selten genug sein, und wer über sie verfügt, wird, glaube ich, trotz seiner deutschen Staatsangehörigkeit Verwendung finden. Weit größer sind natürlich die Möglichkeiten als zionistische Beamte in unsern Kolonisationsunternehmungen. Darum ist es ganz verkehrt, bestimmte Berufe an und für sich abzulehnen und zu bekämpfen. Wenn ich mich gegen Juristen und Nationalökonomen gewandt habe, so geschah es, weil ich nur zu häufig die Empfindung hatte, daß diese Berufe weder aus Liebe zu ihnen, noch aus einer bestimmten Vorstellung von ihrer Verwendbarkeit gewählt werden, sondern aus einer gewissen Unentschlossenheit und der Hoffnung, daß man nach gemachtem Doktorexamen schon .irgend etwas finden werde. Wer Nationalökonomie studiert, den Erwerb der genannten Sprachkenntnisse ernsthaft ins Auge faßt, nach gemachtem Doktorexamen sich nicht für einen Volkswirtschaftler hält, sondern nunmehr seine praktische Ausbildung erst beginnt und sich einer der zahlreichen und häufig genannten Möglichkeiten zuwendet (landwirtschaftlicher Kredit, Siedlungswesen, Genossenschaften, Arbeiterschutz usw.), dem wird man niemals den Vorwurf machen, daß seine Berufswahl weniger ernst sei als die des Lehrers. Daß wir Fachleute auf allen denjenigen Gebieten brauchen, die mit der Landwirtschaft in Beziehung stehen, ist bekannt. Ich erinnere an technische Berufe, wie den des Landmessers oder an den Beruf des Agrikulturchemikers, vielleicht wird ein in ofnem technischen Beruf stehender Bundesbruder sich in der Diskussion speziell zu diesen Fragen äußern*). Auf den kaufmännischen Beruf und die übrigen privat wirtschaftlichen Möglichkeiten wird in der Dis- *) Das ist bisher nicht geschehen. F. L.

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