Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 17 (1920)
- Issue
- Heft 5 (Oktober 1920)
- Date
- 1920-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
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236 Der akademische Rahmen daß niemandem deshalb die Aufnahme verweigert werden darf, weil er nicht Akademiker ist. Die Sache hat aber eine andere Seite. Wir haben für die Erziehung gewisse Formen und Inhalte ausgebildet, die aus dem akademischen Leben stammen, von uns aber weiter entwickelt und anders ausgebaut worden sind, und die wir prinzipiell beibehalten wollen und müssen. Wir haben mit der Bezeichnung des „akademischen Rahmens" mehr hieran gedacht, als an die ausschließliche Mitgliedschaft von Akademikern. Es ist also zu verlangen, daß jeder, der uns beitritt, sich nicht nur diesem Prinzip unterwirft, sondern auch in der Lage ist, ihnen zu folgen, d. h. die entsprechende Zeit zur Verfügung zu stellen: Wir werden also z.B. einen Akademiker, der gezwungen ist, einen Nebenberuf bis zur Erschöpfung auszuüben, ebensowenig aufnehmen können, wie einen Landwirt, der nicht am Orte einer Verbindung weilt, dagegen wohl einen Kaufmann, der« genügend freie Zeit hat. Nun muß man sich natürlich sagen, daß diese Schicht der Kaufmannschaft so dünn ist, daß bei aller Ablehnung des akademischen Standesgefühls doch, die Aufnahme von Kaufleuten eine Ausnahme darstellen wird. Die Masse der Kaufleute kommt für uns aus Gründen der Tagesbeschäftigung und der andersartigen Zielsetzung nicht in Frage. Es.ist eine Prinzipien reit er ei, die Aufnahme von Nichtakademikern als Forderung mit einem Aufwände von Stimmitteln zu vertreten, als ob nunmehr das Kartell sich.mit K.aufleuten füllen würde und sollte. Es müßte jeden, dem es auf das Prinzip ankommt, genügen, wenn das Kartell feststellt, daß es das Standesgefühl im akademischen Sinne nicht zur Richtschnur seines Verhaltens macht und daß niemand, der alle sonstigen Anforderungen erfüllt, abgewiesen werden darf, nur deshalb, weil er Nichtakademiker ist. Es ist nötig, darauf hinzuweisen, daß seit Februar 1919 — in einer Zeit, in der die Aufnahme von Nichtakademikern durch die Statuten kaum erschwert war und in der in vielen Verbindungen durchaus die- Neigung vorhanden war, von akademischen Prinzipien abzugehen — unter annähernd, 700 Neuaufnahmen sich be-. stimmt nicht mehr als ca. 10 Nichtakademiker (wenn wir von dem Ruder-V. J. St. absehen) befanden! Das entspricht sicher dem Zustand, wie er in den korporativsten Zeiten des B. J. C. geherrscht hat. Für die meisten Verbindungen besteht für eine Aufnahme von Nichtakademikern gar keine Möglichkeit (man denke an die sogenannten. Sommer Universitäten). Die praktische Bedeutung des Prijizipienstreites ist also recht gering. Daß die Frage der freien Zeit in der Ausbildungsperiode der springende Punkt ist geht aus folgendem hervor: Man kann feststellen, daß es uns fast nie gelingt, Leute, die bereits einen Beruf ausüben, in unserem Sinne auszubilden. Hierbei ist es nach allgemeinen Erfahrungen ganz gleichgültig, ob die Betreffenden Akademiker sind oder nicht. (Wieder ein Beweis, daß die Tatsache der Akademikerschaft nichts prinzipiell Unterscheidendes besagt.) Von den vielen, die nach dem Austritt aus der Schule über freie Zeit verfügen, und die zu uns kommen, erziehen wir nur einen kleinen Teil annähernd so, wie wir es wünschen, die andern entgleiten uns, sowie sie in den Beruf gehen. Aucji hierbei ist ganz gleichgültig, daß sie Akademiker sind, sondern einzig ausschlaggebend, daß sie im Beruf stehen und von ihm beschlagnahmt werden. Es spielt im allgemeinen auch gar keine Rolle, ob die Leute im akademischen Beruf bleiben oder in einen nichtakademischen übergehen (der letztere Fall ist bei uns jetzt häufig). So ist offenbar das einzige Kriterium: die freie Zeit in der Ausbildungsperiode. Von den Leuten, die hierüber verfügen, gewinnen wir einen Bruchteil. Der Versuch, junge Nichtakademiker, die über entsprechend, freie Zeit verfügen, nach unseren Prinzipien zu erziehen, ist bisher nur