Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 17 (1920)
- Issue
- Heft 5 (Oktober 1920)
- Date
- 1920-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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234 Der akademische Rahmen handels oder - auf dem der Valutaspekulation — verdächtig machen. (M. d. i. 201 2.1920 IV b 3042), c). die kein Unterkommen .oder keine nutzbringende Beschäftigung habend (M. d. I. 1.11.1919 Z. 2, vgl. auch M. d. I. 1. 6.1920 IV.) In dies-em^ Falle (nicht in den Fällen a und b) soll-aber vor jeder Ausweisungsverfügung und Zwängsabschiebung der zuständigen jüdischen Fürsorgeorganisatipn (Arbeiterfürsorgeamt, Arbeitsamt) Gelegenheit gegeben werden, die Interessen des Betroffenen wahrzunehmen. 5. Im Geltungsgebiet des preußischen Judengesetzes vom 23.7.1847 haben Ostjuden ipso iure alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds der jüdischen Gemeinde ihres Wohnorts. M. d: I. 4. 5. 1914, I b ,197.) Der akademische Rahmen*) Der „akademische Rahmen" entstammt folgenden Ursachen: 1. Der Nachahmung des außerhalb unserer Kreise bestehenden Zustandes. % Der Verschiedenartigkeit der Beschäftigung und der zeitlichen Inanspruchnahme: Der Akademiker hatte jahrelang nur oder überwiegend Ferien, der Kaufmann war von dem Austritt aus der Schule an den ganzen Tag beschäftigt. 3. Dem Hochgefühl des Akademikers, gebildeter als; der Kaufmann, weniger erfolg- und geldgierig als er zu sein, andererseits als „Führer" zu Helten, mit .einem Worte: dem Standesbewußtsein. Zu 1.: Ist von uns als Prinzip schon.seit langer Zeit mit Recht aufgegeben. Wir geben uns selbständig unsere eigenen Gesetze. Zu 2.: Ist heute nicht mehr als Regel zutreffend. In den Großstädten sind die Studenten zum überwiegenden Teil von materiellen Sörgen ver- *) Auf dem Kartelltag hat eine Statutenkommission die Neuregelung der Statuten durch* geführt. Diese. Kommission ist vom Kartelltag beauftragt worden, die Statuten weiter zu bearbeiten und fehlende Stellen auszufüllen. Zu den Mängeln gehört auch die Stellungnahme zu der Aufnahme" von Nichtakad emikern, die,bisher durch einen "unzulänglichen. Beschluß des ersten Kartelltages, der nach. Kriegsende stattgefunden hat, provisorisch geregelt war. Die Stein'schen Thesen hatten folgende Bestimmung vorgeschlagen. (Vgl.. „J. St." vom Februar 1919, S. 155 zu 12): „Der akademische Rahmen des Kartells bleibt erhalten; die Aufnahme von Nichtakädemikern in Ausnahmefällen, unter Ausschluß einer jeden Keilarbeit in dieser Richtung, ist gestattet, wenn •der Aufzunehmende folgende drei Voraussetzungen erfüllt:. a) einer unserer Jugend-Abteilungen entstammt und seinen Beruf mit Rücksicht auf einespätere Übersiedlung nach Palästina gewählt hat; b) wenn er seine Zeit der, Verbindung in der gleichen Weise zur Verfügung stellt, wie wir es von unseren Aktiven verlangen; - c) wenn zwischen ihm und einer Anzahl Bundesbrüder fein enges persönliches Verhältnis besteht. Die Forderung, den akademischen Rahmen des Kartells beizubehalten, entstammt nicht dem Feudalitätsprinzip. Sie wird lediglich in der Erkenntnis gestellt, daß der Aufbau eines Akademikerbundes sich auf die besondere Zeiteinteilung des Akademikers stützt und von jedein. Dtu-chschnittsmitgliede eine besondere Hingabe an die Sache verlangt. Im Interesse des Kartellswie der anderen zionistischen Verbände in Deutschland wird der Gedanke abgewiesen,. daß das K.J.V. ein Sammelbecken für möglichst alle zionistischen Kräfte in Deutschland sein soll. Die, überspannte Exklusivität der studentischen Verbindung wird durch das Eintreten in Arbeitsgemeinschaften mit nichtakademischen Verbänden bereits beseitigt.* Der Kartelltag hatte jedoch folgenden Antrag angenommen. (Vgl. „J. St." vom April 1919,i S. 7 zu 12): »Der akademische Rahmen des Kartells wird aufrecht erhalten. . Will eine Korporation einen Nichtakademiker aufnehmen, so sind die am Ort befindlichen Korporationen und das Präsidium 8 Tage vorher.zu benachrichtigen." ' . .K*\ Diese Regelung ist technisch unzulänglich. Die,Einschränkungen des zweiten Satzes sind, ohne jede praktische Bedeutung. Der erste Satz stellt — zur Beruhigung der Beteiligten — ein' Prinzip auf, das der-zweite Satz aufhebt. , ., , Die Statutenkommission wird dem nächsten Kartelltag die am Schluß dieses Artikels mit-:; geteilte Fassung vorlegenl Die Statutenkommission ist der Ansicht, gewesen, daß sie den Kampf der vielleicht um diese Frage entbrennen kann, die Schärfe nehmen wird, wenn sie die auf Grund' des ihr .vorliegenden. Materials, gesammelten Erfahrungen objektiv zusammenfaßt ünd»denr Kartell' vorträgt. .' \_ .j x . / - .- v . ' - ,