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Der jüdische Student · 1920-10-01 · Heft 5 (Oktober 1920) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
17 (1920)
Issue
Heft 5 (Oktober 1920)
Date
1920-10-01
Page
[Seite] (sequence 24)
Language
German
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226 Die Chargiertentagung .Hebräisch. -• Was das hebräische Lernen anbetrifft, so kann man die bisherigen/ Leistungen von zwei Gesichtspunkten aus betrachten. Wenn jemand* gewöhnt ist, alle Dinge relativ zu sehen, so hat er recht mit derv Behauptung, daß im Verhältnis zu früheren Zeiten selir viel . Hebräisch gelernt wird und darf zufrieden sein. Betrachten wir jedoch die.tatsächlichen Leistungen absolut für sich und vergegenwärtigen uns, was das Mindestziel des Hebräischlernens sein soll, auch für diejenigen, dessen Ziel nicht Erez Israel ist, nämlich die Befähigung, die Werke der alten und neuhebräischen Literatur lesen zu können und dadurch verbunden zu sein und mitzuleben mit den Schöpfungen in dem neuemporblühenden Lande (von der Bedeutung für den, dessen Ziel Erez Israel ist und für den die Sprache ganz undgar zu der des Lebens werden muß; will ich schweigen) — ich sage, wenn wir nur an das Mindestziel denken und uns das Geleistete vergegenwärtigen, so müssen wir uns eingestehen, "daß unsere Leistungen da gleich Null sind. Soweit ich unterrichtet bin,, ist der 9 größte Teil der Bundesbrüder in Anfangskursen stecken geblieben/ äußerlich kommt dies dadurch zum Ausdruck, daß das hebräische Inaktivenexamen mit verschwindend geringen Ausnahmen nicht zur Ausführung gelangte. Diejenigen, welche es bestanden, waren meistens Bundesbrüder, die den hebräischen Lehrerberuf erwählt hatten und für welche infolgedessen das im Examen Verlangte eine Spielerei war. Wir haben also keinen s Grund, uns überdie wenigen, die das Examen beständen, hoch zu freuen. Daraus folgt, daß bezüglich des Hebräischlernens dringend Abhilfe geschaffen werden muß. Ebenso wie in vielen anderen Fragen, z. B. der Berufswahl, sehe ich es auch in dieser Frage als Notwendigkeit an, uns ehrlich einzugestehen, was wir an Pflicht haben mangeln lassen, und dann klar und deutlich auszusprechen, was geschehen muß. Ich hoffe, daß uns auch bei unseren anderen Arbeiten ein festerer Wille begleiten wird, wenn wir erst einmal in einer einzigen Frage ehrlich ausgesprochen haben, was zu tun ist, und auf Grund der von uns erkannten Notwendigkeit nun unseren neuen Weg einschlagen. Ich glaube, daß wir uns dadurch gewöhnen, auch um die Lösung der anderen Fragen mit größerer Offenheit heranzugehen. Eine Durchführung des Hebräischlernens, dessen Ziel ich vorhin gezeigt habe, ist durch keinen Kartelltagsbeschluß zu erreichen. Die Erziehung der einzelnen Verbindungen muß die Bundesbrüder dazu führen, diese Arbeit auf sich zu nehmen. Ich habe dazu folgende Vorschläge zu machen: 1. Jede Verbindung wählt einen Bundesbruder, der die Aufsicht über die hebräische Arbeit in der Verbindung führt. Die Tätigkeit dieses Leiters der hebräischen Arbeit denke ich mir folgendermaßen: Ebenso wie ein guter Keilleiter sich nicht darauf beschränkt, Keilfüxe zu verteilen und Aktivmeldungen zu registrieren, sondern sich zur Aufgabe macht, die Keilarbeit der einzelnen Bundesbrüder zu überwachen und die Bundesbrüder, welche es an Eifer fehlen lassen, durch persönliche Beeinflussung von der Notwendigkeit dieser Arbeit zu überzeugen, ebenso denke ich mir die Aufgabe dieses Leiters der hebräischen Arbeit. Er achtet darauf, daß jeder Bundesbruder, der mindestens .2 —3 Semester aktiv ist, anfängt, Hebräisch zu lernen. Er sucht durch persönliche Be-. einflussung die Lässigen an ihre Pflicht zu erinnern, er steht mitvder Sprachschule des Ortes in Verbindung und erhält von dort Bericht über d\e Leistungen der Bundesbrüder. Endlich hat er allein die diktatorische Gewalt; Dispens vom hebräischen Unterricht zu erteilen und zu verweigern. Dispens darf nur in den allerseltensten Fällen, z. B. bei: sehr nahe bevorstehendem Examen erteilt werden. Dieser zus wählende Bundesbruder* ist am, besten, ein älterer aktiver oder jüngerer inaktiver Bursche. Jedenfallsmuß er .mitten im Leben der Verbindung stehen und selber. seiner Pflicht genügen.;; - - ■ $ -

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