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Der jüdische Student · 1920-06-01 · Heft 3 (Juni 1920) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
17 (1920)
Issue
Heft 3 (Juni 1920)
Date
1920-06-01
Page
[Seite] (sequence 9)
Language
German
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Bericht der Dienstpflichtkommission des Präsidiums 121 unerwünschte. Nebenerscheinung;, haben, daß eine Prätorianergarde gebildet wurde, die mit ihren stärkeren zionistischen Leistungen sich von dem Rest des Kartells unterscheiden und damit wirklich die Bundesbrüderlichkeit gefährden würde, die auf der gleichmäßigen Stärke der zionistischen Gesinnung und Bereitschaft beruhen muß. Die Verpflichtung besteht für alle. Es muß sich die Ueberzeugung durchsetzen, daß es sich hier um eine für alle K. J. V.-er verbindliche moralische Pflicht handelt, die zum Gesetz erhoben wird. Dieser Gedanke der moralischen Verpflichtung ist bei der Einführung der Dienstpflicht hervorzuheben, die Vorstellungen, daß hier ein äußerer Zwang zur Anwendung komme, sind daher unzutreffend. Entscheidend spricht gegen die Einführung eines Freiwilligensystems die Ueberlegung, daß hier nicht die persönliche Einsicht ausreichend sein kann. Nicht der Einzelne hat zu entscheiden, ob die Verpflichtung für ihn besteht, sondern die Gesamtheit. Ein weiterer Einwand geht dahin, daß die Dienstpflicht nur von den arbeitsfähigen und arbeitswilligen Bundesbrüdern geleistet werden würde, die ohnehin schon so arbeiteten, wie es die Dienstpflicht verlange, eine Aenderung dieses bisherigen Ergebnisses unserer Erziehung sei nicht möglich. Wir sind der Ansicht, daß dieser Zustand geändert werden muß. Es ist der Sinn der von uns verlangten, allgemeinen Verpflichtung, den zionistisch arbeitenden K. J. V.-er zur Regel zu machen. Das bedeutet keinen Militarismus, sondern die Uebernahme einer freiwilligen Verpflichtung im Dienste und in der Erkenntnis der Notwendigkeit unserer Idee. Von vielen Bundesbrüdern wird befürchtet, daß die Einführung der Dienstpflicht schädliche Wirkungen nach außen, insbesondere für unsere Werbearbeit, haben würde. Wir halten auch das nicht für zutreffend. Die Einführung der Dienstpflicht bedeutet für uns eine moralische Kräftigung (die übrigens auch für die Studentenschaft außerhalb Deutschlands von erheblicher Bedeutung werden kann). Die Wirkung unserer Werbearbeit beruht im Grunde immer auf der Kraft unserer Gedanken. Je stärker sie bei uns zum Ausdruck kommen, umso wirksamer wird in den Ergebnissen auch unsere Werbearbeit sein. Ueberdies läßt sich ein Ausgleich für Verluste, die etwa in Frage kommen sollten, sicherlich schon durch eine einfache organisatorische Maßnahme herbeiführen. Nach der Einführung der Dienstpflicht können für die Werbearbeit des Kartells Bundesbrüder zur Verfügung gestellt werden, deren intensive, ausschließlich der Werbearbeit gewidmete Tätigkeit eine erhebliche Steigerung unserer Werbeerfolge mit sich bringen würde. Gegen eine Beschränkung der Dienstpflicht auf Burschen wird selbstverständlich nichts einzuwenden sein. Das ist vielleicht auch für diese Frage der Werbearbeit von Bedeutung. Die meisten Bedenken gegen die Einführung der Dienstpflicht bezieh sich darauf, daß überhaupt nicht genügend Aufgaben für die Bundesbrüde vorhanden sein würden. Das erfordert eine Darstellung der Tätigkeitsgebiete die für die Dienstpflicht in Frage kommen. Es handelt sich nicht nur um die unmittelbaren Arbeiten der Z. V. f. D., sondern alle zionistischen Aufgaben, insbesondere auch die des K. J. V. kommen in Frage. Daraus ergibt sich eine Zweiteilung. Zunächst werden sich die Bundesbrüder^ allen Arten der K. J. V.-Tätigkeit widmen können. Alle vom Präsidium in den verschiedenen Ressorts zu bearbeitenden Angelegenheiten, die mannigfaltige Tätigkeit des K. J. V. Berlin, aber auch die Arbeiten des K.J.V. außerhalb Berlins werden viel ergebnisreicher als bisher behandelt werden können, wenn eine Anzahl von Kräften zur Verfügung steht, die sich diesen Gegenständen eine Zeitlang ausschließlich widmen. Mehr Kräfte werden natürlich beansprucht werden durch die Arbeiten der Z.V. f. D. Gerade hier wurde vielfach befürchtet, daß eine richtige Ausnutzung der aus dem K. J. V. zu stellenden Kräfte überhaupt nicht möglich wäre. Die Beratungen mit der Z. V. f. D. haben ergeben, daß diese Besorgnisse in keiner Weise gerechtfertigt sind. Wir stehen vor einer vollständigen Aenderung der zionistischen Arbeit in Deutschland. Die Einführung einer ganz großzügigen Propaganda ist geplant, die insbesondere einer be-

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