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Der jüdische Student · 1920-06-01 · Heft 3 (Juni 1920) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
17 (1920)
Issue
Heft 3 (Juni 1920)
Date
1920-06-01
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German
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I 120 Bericht der Dienstpflichtkornmission des Präsidiums c) Bericht der Dienstpflichtkomniisson des Präsidiums Der Gedanke einer zionistischen Dienstpflicht ist schon oft erörtert worden. Er findet sich bereits in Herzls Alt-Neuland, seine unmittelbare Verwirklichung ist dann später vor dem Kriege in Deutschland und Oesterreich diskutiert worden. Wenn das Präsidium diesen Gedanken jetzt dem Kartell aufs Neue vorlegte, so wurden damit zwei Ziele verfolgt. Einmal sollten dringende Bedürfnisse der Organisation befriedigt werden, die für ihre Arbeiten eine erhebliche Anzahl von Menschen braucht. Eine zweite Absicht sollte auf erzieherischem Gebiete erreicht werden. Die Dienstpflicht soll Menschen heranbilden, die zu öffentlichem Wirken, zum Dienst in der Organisation (an deren Stelle später unsere öffentlichen Verbände treten werden) befähigt sind. Das praktische Bedürfnis ist aus der zionistischen Situation zu erklären. Der Erfolg von San Remo und die jetzt besonders deutlich gewordenen Schwierigkeiten der Araberfrage verpflichten zu einer intensiven Steigerung unserer Arbeiten auf allen Gebieten. Beide einander entgegengesetzten Gründe führen zu dem Ergebnis, daß möglichst schnell eine jüdische Majorität in Palästina gebildet werden muß. Das bedeutet, daß wir heute in der Diaspora stärkste Anspannung aller Kräfte für die zionistische Arbeit verlangen müssen. Dies ist die allgemeine Situation, aus der unser Vorschlag hervorging. Die Aufnahme, die er im Kartell gefunden hat, war zum Teil zustimmend, zum Teil zurückhaltend, jedenfalls zeigte sich die Notwendigkeit, über die Einzelheiten eingehend zu diskutieren. Der vorliegende Bericht, der diese Diskussion zu fördern bestimmt ist, mußte bis jetzt aufgeschoben werden, weil Beratungen mit der Z. V. f. D. erforderlich waren, die das Kartell insbesondere mit detaillierten Angaben über den Aufgabenkreis informieren sollten. Die Notwendigkeit einer eingehenden Diskussion hat das Präsidium von dem Plane Abstand nehmen lassen, die Dienstpflicht auf einem zu diesem Zwecke einzuberufenden a. o. K. T. einzuführen. Von den Einwendungen, die gegen die Einführung der Dienstpflicht erhoben wurden, ist zunächst eine allgemeiner Natur: Die Bundesbrüder würden nicht imstande sein dieser Verpflichtung Folge zu leisten. Dieser Einwand erscheint uns nicht begründet. Es wäre Sache der Bundesbrüder, auch widerstrebenden Eltern gegenüber die Ableistung der Dienstpflicht durchzusetzen. Das würde in den weitaus meisten Fällen gelingen, wenn die Bundesbrüder selbst die zionistische Notwendigkeit empfänden. Die Bundesbrüder, an die sich die Dienstpflicht hauptsächlich richten wird, besitzen überaus beträchtliche Vorteile gegenüber den früheren Generationen. Sie sind den Zeitverlusten der Kriegsteilnehmer nicht ausgesetzt. Sie brauchen keine militärische Dienstpflicht zu leisten, deren Selbstverständlichkeit früher außerhalb jeder Diskussion stand. Die Verbindlichkeit dieses zionistischen Anspruchs muß von unseren Bundesbrüdern ebenso stark empfunden werden wie diese Verpflichtung gegenüber dem Staat. Daß der zionistischen Forderung keine äußeren Zwangsmittel zur Seite stehen, kann für den K. J.V.'er doch nur ein Grund mehr zu ihrer bereitwilligen Anerkennung sein. Allerdings ist hier eine ständige Erziehung der Bundesbrüder nötig. Zurückstellung des Egoismus, der Sucht, möglichst schnell fertig zu werden, muß erreicht werden. Für diese Erziehungsarbeit wird die Dienstpflicht selbst das beste Mittel sein. In Fällen, in denen wirklich unüberwindliche Hindernisse vorliegen, wird die Befreiungsklausel eingreifen. Es muß jedoch von Anfang an betont werden, daß diese Bestimmung nur für ganz außerordentliche Fälle gelten kann. Sie darf nicht zu einer Umgehung der Dienstpflicht führen. Auch ein Freiwilligensystem, wie es mehrfach vorgeschlagen wurde, kann nicht gebilligt werden. Das Freiwilligensystems würde bei der augenblicklichen Lage des Kartells nicht zu genügenden Ergebnissen führen. Es würde die

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