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Der jüdische Student · 1920-04-01 · Heft 2 (April 1920) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
17 (1920)
Issue
Heft 2 (April 1920)
Date
1920-04-01
Page
[Seite] (sequence 22)
Language
German
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Vom Präsidium 97 Gegen beide Vorschläge wurden von anderen Mitgliedern des Präsidiums Bedenken geltend gemacht. Es bestehe zwar Einigkeit darüber, daß die Bildung des neuen Kartells eine Schädigung für den deutschen Zionismus bedeute, und sonstige Gründe in keiner Weise in Frage kommen dürften, wenn eine Beseitigung dieses Schadens möglich sei. Aber das Präsidium habe, auch nach dem Kartelltag, jeden nur einigermaßen, mit den Grundlagen des Kartells verträglichen Versuch unternommen, um die Ausgetretenen zu halten oder zur Wiedervereinigung zu bewegen, der Wille zur Verhandlungsbereitschaft in diesem Sinne sei bereits deutlich zum Ausdruck gebracht. Eine Einladung zu Verhandlungen mit bestimmt formulierten, äußersten Vorschlägen habe ultimativen Charakter und keinerlei Aussicht auf Annahme, wie die unternommenen Versuche zeigten und von Anhängern dieses Vorschlages selbst anerkannt werde. Nur als wiederholte Demonstration der Verhandlungsbereitschaft dem Kartell gegenüber habe ein solcher Schritt keinen Sinn, es sei nur notwendig, das Kartell darüber aufzuklären, daß in dieser Richtung bereits alles Mögliche geschehen sei und daß jeder sinnvolle Einigungsversuch außer Acht gelassen würde. Im übrigen herrschte über die Austrittsbewegung, wie die Haltung der Kartellorganisationen erkennen ließe, keineswegs eine besondere Unruhe im Kartell, es sei ja auch keine Veranlassung dazu vorhanden. Wenn in den Kreisen der Altherrenschaft Verhandlungen gewünscht würden, so sei das wohl auf ungenügende Kenntnis der Tatsachen zurückzuführen. Da wo Verhandlungen und eine Einigung um jeden Preis gewünscht würde, könne man nur mit der uneingeschränkten Erklärung der Verhandlungsbereitschaft wirken. Diese bedeute aber und könne vom Kartell nur dahin aufgefaßt werden, daß die bisher beobachtete Haltung in der Ringfrage aufgegeben werden sollte. Dazu liege weder nach den Beschlüssen des K. T. noch sachlich eine Möglichkeit vor. Die Gründe gegen die Ringbildung seien nicht dadurch unrichtig geworden, daß die B. Z. K.-er ihre Austrittsdrohung wahrgemacht hätten. Jeder Einigungsversuch sei also durch die Unmöglichkeit der Ringbildung begrenzt. Das gelte auch für die neuerdings erwogenen Vorschläge. Insbesondere gehe die doppelte Besetzung des Erziehungsressorts in gewissem Sinne noch über die früheren Forderungen hinaus, es sei das nicht eine technische Angelegenheit, sie könne vielmehr nur den politischen Sinn haben, den Einfluß einer bestimmten Anschauung auf die K. J. V.-Erziehung organisatorisch festzulegen. Das sei aber der deutlichste Ausdruck der Abgrenzung nach Anschauungsgebieten, die als unerträglich mit der geistigen Kartelleinheit seit jeher verworfen worden sei. Eine Einigung sei, wie ja allgemein zugegeben wurde, nur unter Anerkennung der wesentlichen Grundlagen des K. J. V. möglich, diese Anerkennung im Augenblick beim B. Z. V. durchzusetzen sei aussichtslos, eine unklare

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