Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 17 (1920)
- Issue
- Heft 2 (April 1920)
- Date
- 1920-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Löwenstein, Berufswahl 81 Derjenige, der die Möglichkeit umfassender wissenschaftlicher Ausbildung hat, ist nicht mit dem zu identifizieren, der diese; Möglichkeiten auch ausgenutzt hat; ist er also im Vollbesitz wissenschaftlicher Ausbildung, so darf er daraus nur Pflichten und nicht Rechte herleiten. Die Klagen mancher zionistischen und nationaljüdischen Organisationen über den Akademikerhochmut der K. J. V.-er müssen schleunigst verschwinden. Man findet häufig, daß den ausgesprochenen Wünschen der Eltern der Sohn in der Frage der Berufswahl keinen eigenen Willen entgegensetzt. Der durchschnittliche jüdische Abiturient bringt kein ausgeprägtes Interesse für einen bestimmten Beruf mit. Es hängt ziemlich von Zufälligkeiten ab, ob er Arzt oder Rechtsanwalt wird, oder vielleicht in das väterliche Geschäft eintritt. Wo eine ausgesprochene Neigung auftritt, glaube ich, daß dieser selbst dann nachgegeben werden sollte, wenn der betreffende Beruf nicht ohne weiteres in Palästina Möglichkeiten gibt. Aber diese Fälle sind wie gesagt selten. Der gewöhnliche Fall ist, daß unter dem Einfluß der Eltern und auf Grund zufälliger Verhältnisse ein gleichgültiger Beruf ergriffen wird, und die Folge ist bei uns wie überall das Entstehen zweier Typen. Auf der einen Seite haben wir den Berufsphilister, der sich langsam von dem Trott des ewig gleichbleibenden Berufs umfangen läßt und jedes andere Interesse verliert. Oder den besseren Typ, wie wir ihn häufig haben. Man übt den Beruf nur soweit aus, als es für die Existenz erforderlich ist, um sich in den freien Stunden einer Privatbeschäftigung zu widmen, die mit dem Beruf nichts zu tun hat. Das ist vielfach der Typ unserer im deutschen Zionismus mitarbeitenden zionistischen Aerzte und Rechtsanwälte. Sie führen einen ständigen Kampf zwischen Beruf und Zionismus, der immer wieder zu Gunsten des Berufs entschieden wird, besonders bei verheirateten Bundesbrüdern, die eben gezwungenermaßen alle Möglichkeiten ihres Berufes ausschlachten müssen, um ihre Familie anständig zu ernähren. Der erste Grundsatz einer vernünftigen Berufswahl scheint mir die Berücksichtigung der Neigung und Begabung zu sein. Wenn es bei uns Menschen gibt die wirklich aus innerer Neigung Rechtsanwälte werden wollen, so würde ich ihnen unbedenklich zureden, denn ich glaube, wir brauchen glückliche Menschen. Wir brauchen Menschen, die die innere Ruhe, die innere Ausgeglichenheit haben, in der man allein schaffen und wirken kann. Und diese Ruhe werden Menschen nie haben, die in einem verhaßten Beruf sich täglich und stündlich aufreiben müssen. Wir brauchen aber auch Menschen, die in ihrem Beruf etwas leisten. Man hat nicht mit Unrecht beobachtet, daß die Menschen unseres Kreises fast alle wissenschaftlich nichts leisten und beruflich nicht über den Durchschnitt hinausragen. Deshalb soll man die wenigen, die an einem Beruf mit wirklicher Liebe hängen, darin bestärken, um Sach-