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Der jüdische Student · 1920-02-01 · Heft 1 (Februar 1920) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
17 (1920)
Issue
Heft 1 (Februar 1920)
Date
1920-02-01
Page
[Seite] (sequence 15)
Language
German
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Vom Präsidium 15 Herren, die dauernden Aufenthalt am Orte einer Verbindung haben, ohne daß sie in dieser A. H.-iert sind. Diese „fremden" Inaktiven haben also alle Rechte und Pflichten der Stamminaktiven, die fremden Alten Herren atte Rechte der Stamm-Alten Herren, ohne daß sie der betreffenden Verbindung angehören. Bestehen an einem Orte mehrere Verbindungen, so. haben sicE die „fremden" Alten Herren einer von ihnen zur Ausübung ihrer Rechte anzuschließen (ohne ihr dadurch also beizutreten); für Inaktive war eine derartige Bestimmung überflüssig, weil sie von vornherein an eine bestimmte Verbindung überwiesen werden. Alle Bundesbrüder (mit Ausnahme der Ehrenmitglieder) sind verpflichtet, einander zu duzen. Die Inaktivierung kann frühestens nach sechssemestriger Zugehörigkeit zum Kartell erfolgen. Die Ernennung zum Alten Herren erfolgt nach zehnsemestriger Zugehörigkeit und bei einem Alter von 23 Jahren. Hierbei sind besondere Bestimmungen der Finanz- oder Prüfungsordnung nicht berücksichtigt. Statt der Bezeichnung A. H. h. c. ist die Bezeichnung „Ehrenmitglied" eingesetzt» Für die W i e d e r a u f nahmen gelten folgende Bestimmungen: Das Wiederaufnahmegesuch wird im J.St. durch das Präsidium bekannt gemacht. Innerhalb zwei Wochen können Bundesbrüder beim Präsidium, nur schriftlich mit Begründung, dagegen Stellung nehmen. Der Widerspruch eines Bundesbruders genügt zur Ablehnung des Gesuchs. Erfolgt kein Widerspruch, so beschließt das Piäsidium, alsdann die Verbindung in welche der Betreffende einzutreten wünscht, anzufragen. In beiden Fällen genügt zur Ablehnung eine Stimme dagegen Hat eine Verbindung schärfere Aufnahme* Vorschriften, so gelten diese. Innerhalb eines Jahres nachdem Ausscheiden ist eine Wiederaufnahme ausgeschlossen, es sei denn, daß der Betreffende in dieselbe Verbindung aufgenommen weruen soll, aus der er ausgeschieden ist. Das „J. S'.-'1 und Konventgeheimnis ist auf Disziplinar- und Personalangelegenheiten sowie auf solche Angelegenheiten beschränkt, in denen Bundesbriider um Geheimhaltung bitten oder das Präsidium oder andere Organisationen des Kartells die Geheimhaltung auferlegen. Die Verbindungsberichte für den ,J.St." müssen von dem Konvent oder von einer von ihm gewählten Kommission genehmigt werden. Die Chargierten sind berechtigt, ihre abweichende Ansicht in einer Nachschrift beizufügen. Der K. T. findet alljährlich im Sommer statt. Es ist dem Präsidium überlassen worden, ob der nächste K. T. in diesem oder im nächsten Jahr einberufen werden soll. Der § 64 (diese Nummerierung trifft auf den Entwurf, nicht auf die jetzige Fassung zu), der unerwarteterwe se eine erhebliche Rolle gespielt hat, trifft neben andern Vorschriften Bestimmung über das Ausscheiden von Verbindungen aus dem Kartell (das Ausscheiden eines Bezirksverbandes ist aut jeden Fall begrifflich unmöglich) Der Austritt erfordert ein Gesuch an den Kanelltag, zu dessen Genehmigung es einer 3/4 Mehrheit bedarf. Das Gesuch muß auf zwei Konventen, die einander im Abs ande von mindestens zwei Wochen folgen müssen, jedesmal mit 3/4 Mehrheit beschlossen worden sein. Diese Vorschrift ist nicht ad hoc beschlossen worden, wie man nach dem Ablauf der Dinge annehmen könnte. Es war von vornherein klar und ist auch auf dem K. T. festgestellt worden, daß die Bestimmung nicht auf den schwebenden Zepnirah-Fail angewendet werden würde, an andere Verwickelungen war dama s nicht zu denken, auch die Delegierten des V J.St Be lin, von denen 2 die Zwirn-Gruppe vertraten, stimmten nicht dag gen. Die Bestimmung ist sachlich stark begründet: Keine unserer Vei bindungen. mag sie noch so gut sein, besteht aus eigner Kraft. Ihre Geltung, ihren Rückhalt, ihre Werbekraft, ihre organisatorischen und inneren Voraussetzungen und Zusammenhänge beruhen auf der Arbeit des Präsidiums und des Kartells (zum Teil auch die Finanzierung). Bei dem ständigen Ortswechsel von Keiiiüxen und Bundesbrüdern hat jede

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