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Der jüdische Student · 1920-02-01 · Heft 1 (Februar 1920) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
17 (1920)
Issue
Heft 1 (Februar 1920)
Date
1920-02-01
Page
[Seite] (sequence 14)
Language
German
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14 Vom Präsidium Die organisatorischen Grundlagen lies K. J. V. Bericht der Statutenkommission Der K. T. hat im wesentlichen den ihm vorgelegten Entwurf der „Statuten" und der „Geschäftsordnung für den K. T. "angenommen. Nach einem besonderen Beschlüsse des K. 17s soll die Kommission, bestehend aus dem Unterzeichneten und den Kölner Alten Herren Tiefenthal und Bruno Nathan (Zuschriften an das Präsidium mit dem Vermerk: Statutenkommission), dem nächsten K. T. eine allgemeine Geschäftsordnung sowie eine neue Ehrenratsordnung vorlegen, bis dahin gelten die Geschäftsordnung und die E hrenrats.- Ordnung des B. J. C, letztere mit der Abänderung, daß die c. i. - D i - mis si on abgeschafft ist. Die K. T.- Anträge.zu den Statuten sind im wesentlichen in diese hineingearbeitet oder, soweit sie sich auf die Geschäfts- oder Ehrenratsordnung bezogen, der Kommission als Material überwiesen. Abgelehnt sind: alle Anträge zum Programm, weil der K.T. der Ansicht war, daß sachlich über den Inhalt des Programms keine Meinungsverschiedenheiten beständen und daß eine an sich recht wünschenswerte stilistische Verbesserung der Fassung unseres Programms dem K. T. unverhältnismäßig viel Zeit rauben würde; der Antrag, die Fuxenzeit auf drei Semester zu verlängern; diese beträgt im Regelfalle zwei Semester; der Antrag auf Abschaffung des Zipfels; der Antrag, die Zahl der vom K. T. zu wählenden Präsidiumsmitglieder durch eine Höchstgrenze festzulegen, weil die Zahl durch das Bedürfnis reguliert werde; der Antrag, das Präsidium regelmäßig aus Vertretern aller Richtungen zusammenzusetzen, weil die Wahl der Präsidiumsmitglieder nach ihrer persönlichen Eignung erfolgen müsse; der Antrag, die Bezeichnungen Fux, Bursch und Alter Herr abzuschaffen. Der K. T. vertrat den Standpunkt, daß das den Bezeichnungen zugrunde liegende Prinzip unter allen Umständen gewahrt bleiben müsse, daß allerdings die Bezeichnungen unschön und in gewisser Beziehung unpassend seien, daß man aber Bezeichnungen nicht abschaffen solle, solange man keine neuen an ihre Stelle setzen könne. Der K. T. beauftragte daher das Präsidium, dafür Sorge zu tragen, daß die Bezeichnungen Fux, Bursch und Alter Herr sinngemäß geändert werden. Aus den Statuten seien folgende Bestimmungen inhaltlich mitgeteilt: Zum Bezirksverband gehören die Alten Herren und die nicht mehr studierenden- Inaktiven eines Bezirkes, soweit sie sich dort nicht nur vorübergehend aufhalten. Das häßliche Wort „Stammtisch" ist durch die Bezeichnung „Gruppe" ersetzt. Die Gruppen stehen den Verbindungen gleich. Die Einteilung in A. C. und B. C. bleibt entsprechend den Beschlüssen des vorigen K.T. Die Füxe werden zum B.C. ohne Stimmrecht zugezogen und nur in Personal- und Disziplinarangelegenheiten der Burschen sowie bei Wahlen zu leitenden Aemtern vom B. C. ausgeschlossen. Nur bezüglich dieser Angelegenheiten besteht ein B. C. - G e h e i m n i s. Während bisher theoretisch jeder K. J. V.-er in jeder Verbindung ohne weiteres Stimmrecht hatte und von diesem Recht aus Takt üblicherweise kein Gebrauch gemacht wurde, hat man diesen Brauch jetzt statutarisch festgelegt. Stimmberechtigt auf dem B. C. sind die aktiven und inaktiven Burschen und die Alten Herren der Verbindung sowie die der Verbindung überwiesenen naktiven Burschen, die eine andere Stammkorporation haben, ferner Alte

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