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Der jüdische Student · 1920-08-01 · Heft 4 (August 1920) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
17 (1920)
Issue
Heft 4 (August 1920)
Date
1920-08-01
Page
[Seite] (sequence 43)
Language
German
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Außenarbeit 271 bewegung; die einzelnen werden ihre Abneigung gegen uns nicht ablegen,) * Die von der Studentenschaft zeitweise leidenschaftlich betriebene Propagandaarbeit dürfte vorläufig ohne Einfluß auf unsere staatsbürgerliche Stellung bleiben: der Gegensatz zwischen Volk und Akademikerschaft wird aus vielen Gründen fürs erste zu groß bleiben, als daß sich die Volksmassen durch die Studenten von den demokratischen Idealen abbringen lassen würden, die nun einmal bei uns den Grundpfeiler der Programme der Linksparteien bilden. Aber es sind auch die Versuche der deutschvölkischen Studenten vergeblich geblieben, die judischen Studenten in ihren akademischen Rechten zu beschränken. Der Göttinger Studententag hat sich in ausdrücklichem Beschluß auf den Boden des staatsbürgerlichen Standpunktes gestellt. Wenn in den Sitzungen der Berliner Studenienvertretung der Ruf nach Entrechtung der jüdischen Akademiker laut wurde, haben wir regelmäßig auf die Reichsverfassung verwiesen und der Studentenschaft die Befugnis der Beschränkung staatsbürgerlicher Rechte bestritten. Nur zuweilen richteten wir die Frage an die Rechte, ob sie auch dafür stimmten, daß die Deutschen in Böhmen und Polen an den Universitäten als entrechtete Parias behandelt würden. Nachdem die Berliner Studentenvertretung beschlossen hatte, daß künftig in den Sitzungen keine Erörterung parteipolitischer Fragen stattfinden sollte, wurde dies von Mitgliedern der Rechten sofort dahin gedeutet, daß die Judenfrage keine parteipolitische, sondern eine allgemein vaterländische sei. Diese Behauptung ist seitdem mehrfach aufgetaucht. Der Berliner Rektor Eduard Meyer stellte sich auf eine ausdrückliche Anfrage meinerseits auf den Standpunkt daß unter sein Verbot parteipolitischer Versammlungen in den Räumen der Universität auch antisemitische Versammlungen fallen. Die beiden jüdischen Fraktionen haben die gleiche Ansicht vertreten, und zwar mit der Begründung, daß als parteipolitische Betätigung jeder Angriff eines Teiles der Bürger eines Staates gegen einen anderen aufgefaßt werden müßte,- da sonst eine Majorität stets die Möglichkeit hätte, die Minorität als außerhalb des Staates zu betrachten. Die völkischen Studenten stehen ausnahmslos auf dem Standpunkt, daß die Universität ein Organ des Staates und ihr ausschließlicher Zweck die Förderung nationaler Interessen und völkischer Kultur sei. Dem ist unbedingt entgegenzutreten: die Universität ist in erster Linie nicht Erziehungsinstitut, nicht Mittel zur Züchtung bestimmter Uberzeugungen, sondern sie dient der Wissenschaft, und die Wissenschaft ist unabhängig! Daß die Universität vom Staat unterhalten, daß die Professoren vom Staat unterhalten werden, mag eine Tatsache sein, über die richtigen Zwecke der Universität besagt das nichts. Die Deutschvölkischen mögen im' Recht sein, wenn sie bei der Einrichtung von Lehrfächern besondere Berücksichtigung der deut-

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