Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 17 (1920)
- Issue
- Heft 4 (August 1920)
- Date
- 1920-08-01
- Page
- [Seite] (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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176 Zur Frage der Dienstpflicht eine Folge der überindtvidualistischen Gemeinschaftsauffassung ist. So sehr lange kann diese Entwicklung nicht dauern, da die Forderungen von Semester zu Semester gesteigert werden können; ich halte ca. 2 Semester für genügend. Da mir scheint, daß das Dienstpflichthalbjahr zum nächsten Kartell«* tag sowieso noch nicht ganz spruchreif sein wird, oder noch nicht mit der erforderlichen Schärfe eingeführt werden kann, möchte ich zunächst eher die unten angegebene Arbeitsmethode empfehlen. Würde sie sich freilich als praktisch ausreichend erweisen, so könnte auf die Förmlichkeit des Präsidialvorschlags überhaupt verzichtet werden. Die lokale Arbeit wird von den einzelnen Vereinigungen verteilt und geleistet. Sie gliedert sich in Arbeit innerhalb der Verbindung, die hauptsächlich den Zweck verfolgt, die Bundesbriider zu erziehen und auszubilden (in der Folge kurz als „interne Arbeit" bezeichnet) und in die Arbeit außerhalb der Verbindung, die den Zweck verfolgt, die Kraft der Bundesbrüder für den Zionismus auszuwerten (in der Folge kurz als „externe Arbeit'* bezeichnet). Die erstere enthält; Hebräisch, Geschichte, Palästinakunde, Tendenz usw.» Erziehung zum Gemeinschaftsgeist und Verantwortungsbewußtsein, sowie zum Ueberiridividualisjrius* (Es ist ungemein erfreulich, daß wenigstens über die Einzelausgestaltung der erstgenannten Gegenstände der j. St Heft 3 positive» theorienfreie Anregungen enthält) Die externe Arbeit umschließt: Jugendarbeit, soziale Arbeit Arbeit in den Ortsgruppen und anderen national judischen Institutionen und deren Büros, Propaganda u.'dgl.: also all das, was von dem Diensthalbja-hr ergriffen werden soll Das „Studium zahlreicher Einzelfragen** und deren „sozialistische Bearbeitung"', auf die auf S. 122 unten mit großer Geste hingewiesen wird, halte ich nicht für itr diesen Rahmen passend, noch weniger aber* in den der formellen Dienstpflicht; mir scheint der von den Holländern vorgeschlagene Weg dafür der fruchtbarere zu sein. Externe Arbeit: Zunächst wird festzustellen sein, was für Arbeit an den verschiedenen Orten mit natlonaljQdtschetn Leben (auch an Nicht- Verbindungsorten, wie z. B. Chemnitz, Bremen, Stuttgart u. a.) noch zu leisten ist Diejenigen Orte, an denen zunächst nur Propagandaarbeit in Frage kommt, wird man erst in letzter Linie berücksichtigen" dürfen. Den verschiedenen Verbindungen werden Arbeitskreise zugeteilt, die .örtlich und sachlich £U begrenzen sind.. Die sachliche Begrenzung wird besonders da in Frage kommen, wo mehrere Verbindungen am gleichen Ort oder an benachbarten Orten (z. B, Köln und Bonn, Heidelberg und Karlsruhe* Frankfurt und Dannstadt' usw.) sind* Unter sachlicher Begrenzung verstehe ich eine Arbeits Verteilung unter die konkurrierenden Gruppen nach Materien : die eine Verbindung hat beispielsweise die soziale und die Jugendarbeit zu leisten, die andere besorgt die Aktivierung der Ortsgruppen/Turnvereine usw. ihres Bezirks. Wo mehr konkurrierende Gruppen, die durchaus nicht stets K.J. V.¬ Gemeinschaften ^sein müssen, vorhanden sind, wie hauptsächlich in Berlin, wird eine diffizilere Einteilung getroffen werden können. Wo ein Bezirkssekretariat oder eine gleichwertige Stelle besteht, haben sich die Verbindungen dieser einfach zur Verfügung zu steilen. Wo eine solche nicht besteht, wird der C. C und der Ort&gruppenvorstand des Bezirkshauptortes gemeinschaftlich deren Aufgaben zu erfüllen haben. Die Arbeit wird selbstverständlich zu leisten sein Hand in Hand mit den Mitgliedern der andern Organisationen; es darf auch bei der Arbeitsleistung ~ keinerlei Exklusivität des K. J. V. geben, Es wird sich bald herausstellet*, daß die eine Verbindung hauptsächlich für soziale oder Jugendarbeit, eine andere für Propagandadienst prädisponiert erscheint; dementsprechend wird ihr Arbeitsfeld zu begrenzen und sie mit Ueberweisungen zu bedenken sein. Von hohem Wert wird es dabei ni. E sein, wenn" man die betreffenden Leute verpflichtet, eine entsprechende Zahl von Semestern am Ueberweisungsort zu bleiben, wie es ähnlich (freilich aus andenn Grund) bei den „hochwohliöbltchen Korporaionen" der Fai! zu .sein pflegt Dadurch wird eine größere Stetigkeit«-ge* twahrietstet, als es bei, dem zur Zeit üblichen schnellen Wechsel und beim Diensthalbjahr zutreffen wird, Daß diise Unstetigkeit schon heute