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Der jüdische Student · 1914-06-25 · Heft 3 (25.6.1914) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
11 (1914-1915)
Issue
Heft 3 (25.6.1914)
Date
1914-06-25
Page
[Seite] (sequence 11)
Language
German
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Der Judische Student 47 solche kann von ihren einzelnen Mitgliedern nur das Bekenntnis zum Parteiprogramm und die Erfüllung desselben verlangen. Zum Ausschluß kann, wie in jeder Partei, nur ein grober Verstoß gegen das Programm ausreichen, wenn die Partei nicht in Ketzertiecherei und -räucherei zugrunde gehen soll. In der Stellungnahme zu Detailfragen kann sie dem Individuum nicht dreinreden. Es ist ja vorgekommen, daß einzelne Zionisten sich selber von geläufrgen, durch Tradition und Verbreitung fast selbstverständlich gewordenen Anschauungen und Uebungen ausgenommen haben, zum Beispiel der Beschneidung etc. Ein; Verstoß gegen die nationale Sittlichkeit ist es auch da; auch schaden wird es stets, und die Partei wird gut tun und ein Recht haben, solche Leute nach Möglichkeit nicht an weithin sichtbarer Stelle zu beSassen; aber es reicht nicht aus, das betreffende Mitglied aus der Partei auszuschließen. Der Zionismus ist eben eine politische Partei und kein Freundschaftsbund. Anders der BJ. C! Der B. J. C ist nicht nur auf einem objektiven politischen Bekenntnis oder einer Weltanschauung begründet, sondern die Einheit seiner Organisation liegt vor allem im Persönlichen, in der Nachfolge eines gemeinsame^ Ideals der jüdischen Persönlichkeit. Deswegen verlangt der B. j, C. ein ganz anderes Verhältnis seiner Individuen zum Ganzen, als es die Zionistische Partei von ihren Mitgliedern verlangen kann. Deswegen darf der B. j. C. im Interesse seiner höherwertigen Geschlossenheit und Einheitlichkeit keinerlei Ausnahmen zulassen, auch da nicht, wo die praktischen Umstände des Einzelfalls so sind, daß der Zionismus als politische Partei Rücksichten nehmen darf, ja sogar muß. Vor der Pflicht, diese Geschlossenheit auszuprägen und zu bewahren, muß der V. J. St.-er auch einen Teil seines Rechtes auf Respektierung seiner Individualität opfern. Das wird manchem sehr schwer werden, und, wie oben ausgeführt, ist es ja gerade dieser Respekt vor der Individualität, der manchen Bundesbruder bestimmt hat, nachgiebig, rücksichtsvoll, human zu sein. Das ist aber eine schiefe Auffassung. Der B. J. C will gewiß die individuelle Ausprägung, die individuelle Verselbständigung seiner Glieder zur Vollkommenheit erziehen; aber Voraussetzung, Grenze bleibt immer, daß stets eine Harmonie zwischen den Rechtsansprüchen des Ganzen und des Einzelnen möglich sei; und

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