Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 11 (1914-1915)
- Issue
- Heft 3 (25.6.1914)
- Date
- 1914-06-25
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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44 Der Judische Student punkte aus manchmal verstehen lassen, die aber keineswegs beweisen, daß ein V.J.St-er sich deswegen mit der Mischehe abfinden kann. Die praktischen Gründe, die die anderen für ihre Auffassung anführen, halten also m. E. einer realen Prüfung nicht Stand. Ich glaube aber, daß wir als V, J. St.-er gar nicht so denken sollten Wir sollten, wenn überhaupt uns die Stellungnahme zur Mischehe eines Bundesbruders als problematisch hingestellt wird, von einem "ganz anderen Ausgangspunkt die Entscheidung finden, jeder V. J. St-er sollte gelernt haben, an solche Fragen auf keinen Fall heranzutreten mit nüchternem opportunistischen Rechnen und Abwägen; sondern er soll sich entscheiden nach den hohen Lebensgesetzen, die er im B. J. C. und durch den Geist des B. J* C. in sich aufgenommen hat Für mich als V, j. St-er ist von vornherein ausgeschlossen, bei solch wichtigen Prinzipien mir überhaupt eine Ausnahme als möglich zu denken, ganz gleich unter welchen Voraussetzungen oder besonderen Bedingungen. Für jeden anderen Juden mögen diese zutreffen. Für einen V. J. St-er gibt es keine Rücksichten, die eine Umgehung eines solchen Postulates erlauben. Ich glaube, ohne viele Worte voraussetzen zu dürfen, daß in jedem V. J. St-er der Wille und das Bewußtsein seiner Notwendigkeit lebt, sich restlos, bedingungslos seinen Idealen hinzugeben. Diese Unbedingtheit in Erkenntnis und Tat, diese Selbstbefreiung von aller Anpassung, von allem trägen Gewährenlassen der Dinge sehen wir als Fundament und Krone unserer Persönlichkeitserziehung an. Nur diesesGesetz kann einem B.J.C-er, der schwankend geworden ist, Halt und Wegweiser sein. Aus diesem Geist aber fließt die Antwort auf jene Frage eindeutig, selbstverständlich: Auch für das Prinzip der Aechtung der Mischehe kann es nur ein bedingungsloses, absolutes Befolgen geben; eine Ausnahme, eine Prüfung überhaupt des Einzelfalles schließt sich von selbst aus. Mit oder ohne persönliche Schuld, die Mischehe ist mit der Persönlichkeit eines V.J.St-ers unvereinbar. Man kann der Meinung sein, daß die Frage der Mischehe nicht zu jenen wesentlichen Prinzipien gehört, für die diese ausnahmslose Befolgung geboten ist; aber man kann m. E. nicht meinen, sie sei ein solches Prinzip, und sich dann durch opportunistisches Abwägen oder durch sentimentale und humane Regungen an der restlosen Durchführung beirren lassen.