Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 11 (1914-1915)
- Issue
- Heft 3 (25.6.1914)
- Date
- 1914-06-25
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Jüdische Student 43 Bundesbrüderlichkeit etc, gelten, nie aber für zentrale Prinzipien <ies Bekenntnisses und der Persönlichkeit. Daß die Aechtung der Mischehe ebenso wie der Taufe etc. zu dieser Kategorie gehört, das werde ich später noch ausführen, obwohl es mir elementar erscheint. Da den Grundsatz der Kompensation aufzustellen oder durch Gebrauch zu sanktionieren, müßte zu einer furchtbaren Demoralisierung führen, zu einer Herrschaft eines schrankenlosen Individualismus, zu jenem scheinheiligen Individualismus, der von der Höhe seines Niveaus für sich jede Ausnahme als erlaubt, ja sogar als geboten „zum Sichausleben" erachtet. Welche Faulblüten so etwas treibt, haben wir ja an bekannten Beispielen im zionistischen Lager in jüngster Zeit erlebt. Schließlich führt das zu derKonsequenz, daß derTüchtige im B, J.Q gerade sich erlauben darf, was dem niederen Plebs verboten ist. Ja, sagt man, es können aber doch jedem von uns ganz besondere individuelle Umstände begegnen, die es ihm unmöglich machen, der Mischehe auszuweichen, die ihn sogar dazu zwingen. Das gebe ich selbstverständlich zu. Es kann keiner von sich verschwören, daß nicht ein solches Schicksal auch ihn treffen könne. Ich kann mir wohl vorstellen, daß auch ein guter National- Jude, ein wahrer, ernster Zionist, unter schwerem inneren Kampfe durch irgend weiche Umstände gezwungen werden könnte, eine Mischehe zu schließen; sei es, daß die Ehre es erfordert, sei es, daß ihm eine Erfüllung allerpersönlichsten Glückes ohne den Besitz jenes Weibes undenkbar erscheint Ja, ich wäll sogar zugeben, daß solche Männer unter dem dauernden Stachel, daß sie in einem bestimmten Augenblicke aus persönlicher Rücksicht ihrer Gemeinschaft, ihrer Weltanschauung etwas schuldig geblieben sind, nun ganz; besondere Anstrengungen machen werden, um durch ihr Leben einen Ausgleich, eine Kompensation zu erzielen. Ich bin einverstanden, ein solches Schicksal zu achten. Ich schlage ja auch nicht vor, den Bundesbruder, der eine Mischehe eingegangen ist. zu ächten wie etwa einen Täufling. Ich sage nur, daß, wenn es so ist, er durch ein solches Mißgeschick ohne persönliche Schuld unfähig geworden ist, bei uns zu bleiben. Und wenn ich auch glauben will, daß aus durchsichtigen Gründen ein solches Schicksal oft gerade die Feinen und Vornehmen treffen wird, so sind das alles nur Dinge, die die Mischehe vom allgemein-menschlichen Stand-