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Der jüdische Student · 1914-05-20 · Heft 1 (20.5.1914) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
11 (1914-1915)
Issue
Heft 1 (20.5.1914)
Date
1914-05-20
Page
[Seite] (sequence 11)
Language
German
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10 lassen müßten, allein schon 15 000 Mk. Bindekosten verursachen. Und wenn wir in drei Jahren mit der doch wirklich kleinen Zahl von 50 000 Büchern unsere Tätigkeit in Jerusalem beginnen wollten, so würde uns das bereits zum allermindesten 75 000 Mk. Bindekosten verursachen. Es ist daher eine ungeheuer wichtige Sache, daß wir in jedem Falle, wo wir ein gebundenes oder ein ungebundenes Buch bekommen können, immer das gebundene Exemplar des Buches bevorzugen müssen, es sei denn, daß im Einzelfalle das ungebundene Exemplar ganz besondere andere Vorteile bieten sollte. Dann ist es von ganz außerordentlicher Wichtigkeit, daß wir Zeitschriften bekommen. Wenn eine mittlere deutsche Universitäts-Bibliothek, abgesehen von ihren Pflichtexemplaren im Rechnungsjahre 1912 allein beinahe 20 000 Mk. für Fortsetzungen laufender Zeitschriften ausgab, so sieht man daran schon rein äußerlich, wie sehr wichtig die Zeitschriften sind, die für jede wissenschaftliche Arbeit heute unentbehrlich sind. Auf ihre Sammlung muß daher ein ganz besonderer Wert gelegt werden. Aber man vergesse gerade dabei niemals, daß Bücher ihren Wert völlig verlieren, wen n s i e unvollständig sin d. Wörterbücher und Enzyklopädien, Nachschlagewerke und Bibliographien bedürfen wir in allen Sprachen und aus allen Ländern. Endlich wird es sehr oft der Fall seih, daß wir g a n z e B i b 1 i o t h e k e n a I s Geschenk erhalten können. Daraüf müssen unsere Freunde und Vertrauensleute ganz besonders achten. Vielfach wird es möglich sein, daß der Besitzer zwar die Bibliothek bei Lebzeiten behalten will, sie uns aber mit der ausdrücklichen Bestimmung schenkt, daß er der Nutznießer bei Lebzeiten bleibt, oder daß er sie uns überhaupt erst letztwillig vermacht. Zu diesem Zwecke stellen wir gern die geeigneten Formulare zur Verfügung, damit die Schenkung und die letztwiiüge Verfügung auch rechtsgiltig sind. Es wird ein gutes Mittel sein, Mäcene hierzu zu veranlassen, wenn man sie wissen läßt, daß jedes in die Bibliothek aufgenommene Buch ein Exlibris bekommt, das seinen Namen in der heiligen Stadt und bei den Lehrern und Schülern der Wissenschaft verewigt. Und nun, liebe Bundesbrüder, ans Werk!

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