Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 16 (1919)
- Issue
- Heft 1 (April 1919)
- Date
- 1919-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Beschlüsse des Kartelltags 18. Der Kartelltag beauftragt das Präsidium, zu den o s t j ü d i s c h e a Akademikcro^anisationen, insbesondere zu dem Hechawer„ Beziehungen aufzunehmen, um gemeinsame Tätigkeitsgebiete festzusetzen,, ihre Bearbeitung in Angriff zu nehmen und eine möglichst enge gegenseitige Berührung herbeizuführen. Abgelehnt wurde der Antrag 4. 4. Der Kartelltag macht es allen Kartellverbindungen und Bezirksverbänden zur Pflicht, an dem Orte ihrer Tätigkeit Schülerverbiudungen aui den höheren Lehranstalten zu gründen, deren Zweck keine Konkurrenz, sonden: eine Ergänzung des Blau-Weiß sein und die schon; in der Schuljugend die Erlernung der jüdischen Geschichte und womöglich, auch der hebräischen. Sprache iördern sollen. . 5 Angenommen wurde der Antrag Rosenbluth: „Der Ausschluß eines Bu n d e s b r ud e r s aus Tendenzgründen bedarf der Bestätigung durch einen zweiten Konvent, der frühestens zwei Wochen nach dem ersten stattfinden darf. Angenommen Antrag 5. : 5. Der Kartelltag beschließt, einem Palästinaressort im Präsidium folgende Aufgaben zuzuweisen: a) die Förderung der hebräischen Sprache und der Pal'ästinakunde int Kartell, b) die Organisierung und evtl. Finanzierung von Palästina\vanderungeur c) die Errichtung einer Beruisbcratungsstelle für auswandernde Bundesbrüder. - Angenommen Antrag Hildesheimer: „Das Präsidium wird beauftragt, bis zum 1. Juli ein Wahlstat ut auszuarbeiten und dem nächsten Kartelltag ein Kartellstatut vorzulegen. Alle sonstigen Anträge sind durch die Steinschen Thesen (erledigt und wurden zurückgezogen. \ IV. H-Organisation. Folgender Antrag Rosenberg wurde angenommen: Die Bezirksvereine schließen sich zu einem Altherren verbau de zusammen. Die Leitung des A. H. V. liegt in den Händen des Vorstandesdes A. H. V., der aus einem Geschäftsführenden Ausschuß der in Berlin wohnenden und Mitgliedern außerhalb Berlins besteht. Der Geschäftsführende Ausschuß besteht aus so viel Mitgliedern als ein Drittel der Mitgliederzahl des Präsidiums beträgt. Diese Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses sind gleichzeitig Mitglieder des Präsidiums und führen die Angelegenheiten des A. H. V. selbständig als Ressort des Präsidiums. Abgelehnt wurde folgender Antrag des Altherrenbundes: „Die Altherrenschaft schließt sich auf Grund eines besonderen Statuts zu einem Aliherren verband zusammen. «>Der Vorstand des A. H. V. ist im Rahmen dieses Statuts die selbständige Leitung der Altherronschait. In Konflikten, die zwischen dem Präsidium und dem Vorstand des A. H. V. zwischen zwei Kartelitagen bestehen, entscheidet als oberste KarfelHnstanz der Karteiltag. Der Vorstand des A. H. V. besetzt die Hälfte der Präsidialsft/e aus seinen Mitgliedern. Hierdurch ■ soll die Einheit des Kartells und die Mitwirkung der Altherrenschaft an seiner kontinuierlichen Entwicklung Gewährleistet werden. Die Präsidialbeitriige der Alten Herren werden an den A. H. V. bezahl?, welcher mindestens die Hälfte an das Präsidium abführt/"'