Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 16 (1919)
- Issue
- Heft 1 (April 1919)
- Date
- 1919-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Beschlüsse des Kartelltags fceit der Arbeitsgebiete ist vom Kartell durch folgende Mafitra&men Rechnung zu tragen: a) Die Neugründung von Korporationen mit besonderem Arbeitsgebiet ist 211 gestatten. b) Insoweit die Gründung einer neuen Korporation unmöglich ist, ist die Bildung von Arbeitsgruppen innerhalb aer besteherifen Korporationen zu gestatten. Die Einheitlichkeit der Korporation *ird gewährleistet einerseits durch das gemeinsame Erziehungsziel, andererseits durch die 'gemeinsame Leitung, an der möglichst auch die Arheifegnippen beteiligt werden sollen, durch den gemeinsamen Unterricht unü gemeinsame Werbetätigkeit; in Zweifclsfallen entscheidet das Präsidium über die Zu- Jiissigkeic der Arbeitsgruppen." Angenommen wurde ferner die These 11: Ii. Eine gesinnungsmäßige Abschließ ung einzelner Korporationen, z. B. unter Zugrundlegung von Fragen der modernen Lebens- oder Wirtschaftsreform oder der Tagespolitik, wird in Rücksicht auf die Erziehungsprinzipien und die zionistisch*. Einheitlichkeit des Kartells abgelehnt Einzig und allein der Zionismus ist die Gesknung, weFche die Grundlage und die Grundstimmung für das ganze KartdS gibt. Die These 12. wurde zurückgezogen, an ihrer Stelle folgender Antrag •Glaser mit Zusatzantrag Katschke angenommen: „Der akademische Rahmen des Kartells wird aufrecht erhalten. Will sine Korporation einen Nichtakademiker aufnehmen, so sind die am Out befindtcheu Korporationen «und das Präsidium acht Tage vorher zu benachrichtigen. Angenommen wurden dann die Thosen 13. und 14. in folgender Fassung: 13. Im Rahmen der hier aufgestellten Grundsätze ist es jeder Korporation frejgestellt, ihr geselliges Leben nach Belieben einzurichten, die Mittel zur Durchführung der Disziplin zu wählen, sich besondere Arbeitsgebiete zu schaffen und in Arbeitsgemeinschaften einzutreten. 14. Angesichts der größeren Silbständigkeit der Korporationen ist zur Erhaltung der Geschlossenheit des Kartells ein mit st&rker Autorität ausgestattetes Präsidium erforderlich. Zwecks mögtä&st engen Zusammenhangs der Zentrale mit dem Kartell bildet das Präsidium mit vom Kartelltag zu wählenden, außerhalb Berlins wohnenden Bsndesbrüdeni ein erweitertes Präsidium, das nach Bedarf, mindestens abar vierteljährlich einmal zusammentritt. Das ausführende Organ bleibt jedäsch unbeschränkt die Berliner Zentrale. Im Anschluß an die Steinsch enThesen wurden ferner folgende Anträge angenommen: 19. Der Kartelltag beauftragt das Präsidium, ah Ressort für hebräische Bildung einzurichten. Antrag Königsberg: Die Ernennung zum Älfte n Herrn darf erst nach 10-semestriger Zugehörigkeit zum Kartell und nach Vollendung des 23. Lebensjahres vorgenommen werden, is-aktivierun<* gen dürfen erst nach sechs Semestern erfolgen. Ferner: Antrag 17 und IS. 17. Der Kartelltag verlangt? von allen Korporationen des K. J. V. ohne Berücksichtigung ihrer Einstellung auf besondere Arbeitsgebiete die Pflege vom Turnen und Sport. Der Kartelttag betrachtet? die tätige Teilnahme an der jüdischen Turn- und Sportbewegung als PJFcht des K. J. V.-«. Zur Verwirklichung diese* Beschlusses soll ein Ressort äuri körperliche Betätigung eingerichtet werden. <