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Der jüdische Student · 1919-04-01 · Heft 1 (April 1919) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
16 (1919)
Issue
Heft 1 (April 1919)
Date
1919-04-01
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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6 Die Beschlüsse des Karte lltags g) Beibehaltung des Leibverhältnisses, doch wird verlangt, dal» die Eignung des älteren Bundesbruders zum Leibbursehen in jedem einzelnen Falle einer eingehenden Prülung unterzogen wird: h) Beibehaltung der Einteilung in Fux, Barsch und Alter Herr. Die Fuxenzcit dauert im Rcgelialle zwei Semester, darf aber in Ausnahmefällen herabgesetzt werden, jedoch nicht, auf weniger als ein Semester; (i) betr. J. St.- und Konventsgeheimnis wurde zurückgezogen. k}"die Namen der Verbindungen lauten: „Verbindung Jüdischer Studenten*'* mit beliebigen Zusätzen, in besonderen Fällen „Verein jüdischer Studenten4'* mit Zusätzen 1) die Farben werden im Zipfel getragen; in) Angenommen wurde Antrag Rosenbaum: „Der Wichs ist abgeschart'**, Abgelehnt wurden sowohl die Steinsche These: ,,Dic Kneipe .als Zwangsveranstaltuug tälk" fort4' als auch der Antrag: „Kneipen können keine offiziellen Veranstaltungen sein", o) Der Antrag wurde abgelehnt. An seiner Stelle wurde io'gender Antrag Smoira angenommen; „Den K. J. V.-ern wird ein dem zionistischen Ideal entsprechendes würdiges Verhalten zur Pflicht gc- U macht**. p) Angenommen wurden die Thesen: Den Verbindungen liegt die Sorge und die Verantwortung für die Erreichung aller Erziehungsziele ob. Die Zugehörigkeit zu einer unserer Jugendorganisationen macht die Erziehung der Aktiven durch das K. J. V. in keiner Hinsicht übe'-flüssig. 8. Die These 8 wurde abgelehnt, statt dessen wurde .beschlossen: »Den K. j. V.-ern ist die Satisfaktion mit der Waffe verboten.'*' Die These 9 wurde in folgender Fassung angenommen: 9. Die Arbeitsgemeinschaft der einzelnen Verbindungen mit außerhalb des K. J. V. stehenden Organisationen hat den Zweck: a) des gemeinsamen Auitreiens nach außen und b) der gemeinsamen inneren Arbeit. y EHe Regelung ist in jedem Einzelfalle den besonderen Verhältnissen zu überlassen, doch kommt die Arbeitsgemeinschaft nur in Frage, wenn a) das Eigenleben unserer Verbindung gewahrt bleibt, b) die Verbindung den entscheidenden Einfluß auf die Erziehung der Aktiven behält c) Füxe keine führende Stellung in der fremden Organisation erhalten» d) für die Aktiven die Verbindung das Zentrum ihres Tätigkeitswillens bleibt. " t Der Antrag 10 wurde in folgender Formulierung angenommen: 10. Bei der hnmvr mehr anwachsenden Ausdehnung des Arbeitsfeldes ist eine gewisse S p e z i a linier u n g in der IBetätigung des E:n/c ln?n imd auch in der Betätigimg der Korporationen nicht zu umgehen. Diese Spe- /kiüsk3 iiiig d.;rr *;::::! in F-'nseltigbSf ausarten. Auch che Betätigung in besonderen Arbeitsgebieten iv.ui\ beiu-rrscht sein von der umfassenden, vom Gefühl für die Gerneinsamkeit des Zieles getragenen Einheitlichkeit der zionistischen Gnindstir.ummg. Zum Antrag 10 wurde ferner folgender Zusatzantrag Löwenstein hu genommen: ..Die Einheit de> Kartells wird aufrecht erhalten. Sie ist uns gewähsWslcl durch die g\mcin;ame üruinUimmaug und den org:misi:orischen Ziisammcnlnng durch Kartelltag und Präsidium. Der Vielgestaltig-

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