Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 15 (1918-1919)
- Issue
- Heft 8-11 (Februar 1919)
- Date
- 1919-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 45)
- Language
- German
- Belongs to
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Stein, Grundsätze zur künftigen Gestaltung des K. J. V. 155 6/Die unbedingte Satisfaktion ist erforderlich*, cum! eine durchschinitt- Kdh einwandfreie Erledigung von Zwischenfällen, insbesondere von anttsemeitischen Vorkommnissen, zu erzielen und um uns den deutschen Studenten in seiner Sprache verständlich zu madhen. Die Abschaffung der unbedingten Satisfaktion ist hiernach nicht eine Frage der inneren Entwicklung, sondern eine Frage der Entwicklung der deutschen Studentenschaft. Die Anwendung ^der Satisfaktion gegen Juden wird ausgeschlossen* Ehrenangelegenheiten mit Juden werden durch Ehrengerichte erledigt Das Präsidium wird beaufträgt, unverzüglich die Statuten für -diese Ehrengerichte zu schaffen und alsdann zum Zwecke einer allgemeinen Regelung in diesem Sinne mit den andern jüdischen Akademikerverbänden in Deutschland Fühlung zu nehmen. 9. Die Arbeitsgemeinschaft der einzelnen Verbindungen mit außerhalb de9 K. J. V. stehenden. Organisationen hat den Zweck: a) des gemeinsamen Auftretens nach außen und b) der gemeinsamen inneren Arbeit, soweit die beiderseitigen Ziele einander decken. Die Regelung ist in jedem Einzelfalle den besonderen Verhältnisse* afti überlassen, doch kommt die Arbeitsgemeinschaft nur in Frage, wenn; a) das Eigenleben unserer Verbindung gewahrt bleibt, b) die Verbindung den entsdheidendsen Einfluß) auf die Erziehung der Aktiven behält, c) Füxe keine führende Stellung in der fremden Organisation erhalten* d) für die Aktiven die Verbindung das Zentrum ihres Tätigkeitswillenst bleibt. 10. Bei der immer mehr anwachsenden Ausdehnung" des Arbeitsfeldes ist eine gewisse Spezialisierung in der Betätigung des Einzelnen und in den Großstädten auch in der Betätigung der Korporationen nicht zu umgehen. Diese Spezialisierung darf nicht in Einseitigkeit ausarten. Auch die Betätigung in besonderen Arbeitsgebieten muß beherrscht sein von der umfassenden, vom Gefühl für die Gemeinsamkeit des Zieles getragenen Einheitlich keit der zionistischen Grundstimimung. 11. Eine gesinnungsmäßige Absdhließung einzelner Korporationen, z. B* unter Zugrundel gung von Fragen der modernen Lebens- oder Wirtschafsreform oder der Tagespolitik, fwird in Rücksicht auf die Erziehungsprinzipien und die zionistischie Einheitlichkeit des Kartells abgelehnt. Einzig und allein der Zionismus ist die Gesinnung, welche die Grundlage und die Grundstimmung für das ganze Kartell gibt. 12. Der akademische Rahmen des Kartells bleibt erhalten; die Aufnahme von Nichtakadetmikern in Ausnahmefällen, unter Ausschluß einer jeden Keilarbeit in dieser Richtung, ist gestattet, wenn der Aufzunehmende folgende drei Voraussetzungen erfüllt: a) einer unserer Jugendabteilungen entstammt und seinen Beruf mit Rücksicht auf eine spätere Uebersiedelung nach Palästina gewählt hat» b) wenn er seine Zeit der Verbindung in der gleichen Weise zur Verfügung stellt, wie wir es von unsern Aktiven verlangen, c) wenn zwischen ihm und einer Anzahl Bundesbrüder ein enges persönliches Verhältnis besteht. Die Forderung, den akademischen Rahmen des Kartells beizubehaftef^ entstammt nicht dem Feudalitätsprinzip. Sie wird lediglich in der Erkenntnis gestellt, daß» der Aufbau eines Akademikerbundes sich auf die besondere Zeiteinteilung des Akademikers stützt und Yon jedem Durchschnitttft»