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Der jüdische Student · 1919-02-01 · Heft 8-11 (Februar 1919) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
15 (1918-1919)
Issue
Heft 8-11 (Februar 1919)
Date
1919-02-01
Page
[Seite] (sequence 44)
Language
German
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154 Steift, Grundsätze zur künftigen Gestaltung des K. J. V. b) zur Erzäiehung zu unbedingter Unterordnung des Einzelnen unter die Gesamtheit, c) mit Rüdesicht auf organisatorische Zwecke sidi bewährt haben* Hiernach wird die einheitliche Beobachtung folgender Forderungen ▼erlangt: a) Strenge Prüfung der Aufzunehmenden. Als Keilmaterial kommt der gute Durchschnitt der jüdischen, Studenten in Frage. Einzelne besonders Begabte werden auch außerhalb jeder Gemeinschaft unser Ziel erreichen. Das Kartell ist nicht Sammelplatz für alle zionistischen Akademiker. t>) Rücksichtslose Ausmerzung lauer Elemente; insbesondere bei der Burschung und bei der JEraennung zum Alten Herrn ist zu prüfen, ob der Bundesbruder Gewähr für die Erfüllung unseres Programms leistet c) Aufrechterhaltung der Disziplin bei allen Veranstaltungen und im iAf.ittreten nach außen. Ö) Einteilung in B. C. und A. C. Die Fi&xe nehmen am B. C. oteie Stimmrecht teil. Bei Wahlen zu leitenden Aemitern, Disziplinar- und Personalangelegenheiten der Burschen werden die Fiüxe nicht zum B.C. zugezogen. Nur insoweit bleibt das B. C.-Geheimfn's ihnen gegenüber bestehen. e) Kontrolle des Einzelnen durch Ehrenrat und Konvent. f) Beibehaltung des Duz-Komments. ß) Beibehaltung des Leibverhältnisses, doch wird verlangt, daßr die Eignung des älteren Bundesbruders zum Leibburschen in jedem einzelnen Falle einer eingehenden Prüfung unterzogen wird. b) Beibehaltung der Einteilung in Fux, Bursdh und Alter Herr. Die Fuxenzeit dauert im. Regelfälle zwei Semester, darf aber xn Ausnahmefällen herabgesetzt werden, jedoch nicht auf weniger als ein Se- . mester. i In allen diesen Punkten sind nicht die Bezeichnungen, sonders die zugrunde liegenden Prinzipien entscheidend. |) Das J. St.- und Konventsgeheimnis bleibt auf Disziplinar- und Person alangeiegenheiten sowie auf solche Angelegenheiten beschränkt, an denen Bundesbrüder um Geheimhaltung bitten oder das Präsidium oder andere Organisationen des K. J. V. die Geheimhaltung auferlegen." fc) Däe Namen der Verbindungen lauten: „Verbindung jüdischer Studenten" mit beliebigen Zusätzen, in besonderen Fällen „Verein Jüdischer Studenten" mit Zusätzen. f) Die Farben werden im Zipfel getragen, "in) Die Frage, ob der Wichs beibehalten werden soll, ist von der Arktivitas der einzelnen Korporationen zu entscheiden, und zwar lediglich mit Rücksicht auf das äußere Auftreten. a) Die Kneipe als Zwangsverwaltung fällt fort. •) Von den K. J. V.-ern ist innerhalb und außerhalb des Kartells ei* Auftreten zu wahren, das unter Beobachtung des natürlichen Anstandes den Anforderungen unserer Gesellschaftskreise und der Rücksichtnahme auf Aeltere entspricht, f) Den Verbindungen liegt die Sorge und die Verantwortung für die Erreichung aller Erziehungsziele oK Die Zugehörigkeit zu einer Unserer Jugendorganisationen macht die Erziehung der Aktivem durch; * des K. J. V. in keiner Hinsicht überflüssig.

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