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Der jüdische Student · 1919-02-01 · Heft 8-11 (Februar 1919) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
15 (1918-1919)
Issue
Heft 8-11 (Februar 1919)
Date
1919-02-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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114 Kartelltaganträge V. J. St. Hasmonaea Berlin. 7. Der Leitsatz des Programms des K. J. V. soll lauten: Das K.J. V. steht auf dem Boden des Zionismus. 8. Das K. J. V. ist eine Vereinigung jüdischer Akademiker; fühlt ein Nichtakademiker sich zu uns gehörig und kann er die Pflichten der Korporation, in die er aufgenommen werden soll, erfüllen, so steht seiner Aufnahme nichts entgegen. 9. Das K. J. V. steht auf dem Standpunkt des Mensurverbots. V. J. St. flffaccabaea Berlin 10. Programm des K. J V: Das K. J. V. will seine MitgUeder zu Männern erziehen, die im Bewußtsein ihrer Zugehörigkeit zum jüdischen Volke entschlossen sind, für eine der Vergangenheit des Judentums würdige Erneuerung des jüdischen Volkstums einzutreten. 11. Im Rahmen des Kartellprogramms ist den einzelnen Verbindungen eine Spezialisierung der Korporationsarbeit gestattet. Die Pflicht für für einen ausgiebigen Nachwuchs des Kartells Sorge zu tragen, liegt allen Korporationen in gleicher Weise ob. 12. Neu aufgenommene Bundesbrüder haben eine Uebergangszeit durchzumachen, nach deren Ablauf sie das Stimmrecht auf dem Konvent qind das Recht zum Bekleiden leitender Aemter erlangen. Die Uebergangszeit darf die Dauer von zwei Semestern nicht überschreiten. Die bisher üblich gewesene Prüfung wird grundsätzlich beibehalten. Ausnahmen von diesen Bestimmungen in besonderen Fällen sind zulässig. Der Kartelltag hat eine Kommission mit der Festsetzung der Prüfungsgegenstände zu beauftragen, unter denen sich Hebräisch befinden muß.. 13. Das K. J. V. stellt seinen Mitgliedern die Stellungnähme zur Satisfaktion frei. Mensuren mit Juden sind verboten. 14. Ergänzung zum Statuten-Entwurf. Die organisatorische Einheit für die politische Arbeit der Alten Herren des K. J. V. ist der Bezirksverband. Die Gesamtvertretung aller Bezirksverbände ist der Alt-Herren-Tag. Der Alt-Herren-Tag hat die Aufgabe, die Richtlinien für die Arbeit der Bezirksverbände festzulegen und zur Durchführung ein Exekutiv-Komitee zu wählen, das in Fragen der politischen Betätigung der Alten Herren selbständig entscheidet, in Präge» des Kartells dem Präsidium untersteht. Das Exekutiv-Komitee hat das Recht, in Uebereinstimmung mit dem Kartelltag Vertreter mit Sitz und Stimme im Präsidium zu entsenden, Je-, doch darf ihre Anzahl nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder des Gefiamt-Präsidiums betragen. Die Alt-Herren-Bünde dienen der Aufrechterhaltung der Beziehungen zwischen den Einzelkorporationen und ihrer Alt- Herren sChaft. Die Alt-Herren-Bünde haben Sitz und Stimme auf dem Kartelltag, jedoch darf die Zahl ihrer Vertreter nicht mehr ah 50o/o aller Delegierten betragen. Ruder-V. J. St. 15. Der Kartelltag erteilt dem Präsidium wegen Vernachlässigung der Keilarbeit eine Rüge.; 16. Der Kartelltag beauftragt das Präsidium, nach Abschluß!'der Keilarbeit eines' jeden Semesters einen zahlenmäßigen Bericht zti erstatten** 4er insbesondere folgende Punkte berüicksichtigen. soll: V

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