Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 13 (1916-1917)
- Issue
- 10. Kriegsheft 10 (18.8.1916)
- Date
- 1916-08-18
- Page
- [Seite] (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Jüdische Student 255 steigen sie zu Löhnen von 1,50 und 2 Frcs. auf. Solche Arbeiter und Vorarbeiter, die ganz spezielle Kenntnisse aufweisen, z. B. Veredeln und Schnitte der Obstbäume, verdienen bei Akkordarbeiten 3 bis 4 und. auch 5 Frcs. pro Tag. Leute, die gediegene praktische Kenntnisse, z. B. im Gemüsebau oder in der Milchwirtschaft besitzen und dabei eine Anpassungsfähigkeit an die neuen Verhältnisse zeigen werden, können darauf rechnen, ziemlich schnell eine Anstellung zu erhalten, und zwar im Anfange mit einem monatlichen Lohne von bloß 60 bis 70 Frcs. und mit einem evtl Aufstiege bis etwa 100 Frcs. und mehr. Wird sich der betreffende Herr als tüchtiger Vorarbeiter oder stellvertretender Aufseher in einem größeren Betriebe während einer gewissen Zeit bewähren, so wird er zu einem Aufseher und dann auch — wohl nach einigen Jahren — zu einer Verwalterstelle eines Pflanzungsgutes in einem der bestehenden privaten oder gesellschaftlichen Betriebe aufzusteigen die Aussicht haben. Die Gehälter in solchen Stellungen schwanken, je nach der Größe und Bedeutung der Betriebe und je nach der praktischen Verwendbarkeit und den Fähigkeiten der Angestellten, zwischen etwa 150 Frcs. und 500 Frcs. Die Gehälter werden, falls nach dem Kriege neue Großbetriebe (Achusoth, Achwoth, Agudoth usw.) entstehen werden, wohl entsprechend den höheren Anforderungen, welche an verwaltende Beamte werden gestellt werden, beträchtlich steigen. Ueberhaupt beziehen sich die hier angegebenen Lohnverhältnisse auf die Zustände, wie sie in Palästina bis vor dem Kriege existierten. Sie sind selbstverständlich den Aenderungen allgemein politischer und wirtschaftlicher Natur, die im Lande nach Friedensschluß sich vollziehen werden, unterworfen. Voraussichtlich wird dort ein ziemlich bedeutender Spielraum für tüchtige, in gediegener Weise vorbereitete und in einzelnen landwirtschaftlichen Zweigen spezialisierte Kräfte sich eröffnen, so daß eine gewisse Zahl junger Leute, die sich einer zielbewußten und ausdauernden Anlernung widmen werden, nach mehreren Jahren auf Gütern als Angestellte verschiedener Abstufung einen auskömmlichen Lebensunterhalt mit etwa zwei- bis mehrere hundert Francs Monatsgehalt erlangen werden. 2. Welche Zeit und welches Kapital sind bis zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit erforderlich? Bei dieser Frage scheint die Rede von der Begründung selbständiger Betriebe zu sein und nicht mehr von der Gewinnung eines Lebensunterhaltes in der Eigenschaft eines Angestellten, wie in den Fragen 1 und 3. In kurzen Worten auf das verzweigte Problem des Kapitalbedarfs für die mannig-