Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 13 (1916-1917)
- Issue
- 10. Kriegsheft 10 (18.8.1916)
- Date
- 1916-08-18
- Page
- [Seite] (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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254 Der Jüdische Student lehrung des Lehrlings in den auf dem Gute vornehmlich entwickelten landwirtschaftlichen Betriebszweigen während der vereinbarten Zeit Sorge zu tragen. Lehrlinge brauchen gewöhnlich nicht zu zahlen, bekommen aber auch — wenigstens in den ersten zwei Jahren — gar kein Gehalt, sondern nur Verpflegung und Wohnung. Wenn der junge Herr, von welchem die Rede ist, genügend Ausdauer hat, so rate ich ihm, um die Aufnahme als Gutslehrling und nicht als Volontär, sich zu bemühen. Er soll nicht auf jede beliebige Wirtschaft sich begeben, sondern bloß auf eine sehr gut geleitete und in der eine bestimmte Spezialität, die für Palästina von Wichtigkeit ist, hoch entwickelt ist. Einige bekannte Firmen sind in meinem Briefe an Herrn Dr. Jacobson*) genannt. Findet sich die Gelegenheit, in einen Betrieb hineinzukommen, wo die Milchwirtschaft oder der Gemüsebau oder Obstbau auf einer hohen Stufe steht, so ist eine solche Gelegenheit der Anlernung auf einem Großbetriebe, in dem der Ackerbau überwiegt, entschieden vorzuziehen, Mit allem Nachdrucke muß betont werden, daß der Lehrling (resp. der Volontär) unbedingt alle in der Wirtschaft vorkommenden Arbeiten in der gewissenhaftesten Weise verrichten muß, auch die unangenehmsten und unsaubersten. Er muß sich der unabweislichen Forderung fügen, bei derartigen Arbeiten während einer längeren Zeit zu verbleiben, als zur Erlernung derselben ihm notwendig erscheinen dürfte. Der Lehrling — und ebenso der gewissenhafte Volontär — darf nicht danach trachten, eine privilegierte Stellung unter den Arbeitern und niederen Angestellten der Wirtschaft einzunehmen, und muß sich in strikter Weise an die herrschende Hausordnung halten. Der Lehrling, der seine volle Lehrzeit in Deutschland in einem landwirtschaftlichen Großbetriebe oder in einer Gärtnerei oder in einer Molkerei usw. durchgemacht hat, darf nicht daran denken, sofort nach seiner Ankunft in Palästina in eine lohnende Stellung gelangen zu können. Er muß vielmehr — und dies bezieht sich in noch höherem Grade auf den Volontär, der nur kurze Zeit praktisch gelernt hat — wenigstens ein paar Jahre in Palästina als Arbeiter oder niederer Angestellter lokale Erfahrungen zu gewinnen suchen, um nicht in die Gefahr zu verfallen, Handgriffe und Methoden, die nur für Deutschland passen, in südlichen Verhältnissen anzuwenden, ohne sie früher dort ausprobiert gesehen zu haben. Arbeiter, die gar keine Vorkenntnisse besitzen, müssen in Palästina zunächst als Taglöhner sich Arbeit suchen und werden ß\s solche im Anfang mit 1 bis 1,25 Frcs. per Tag bezahlt. Später, nachdem sie ihre Tüchtigkeit und Kenntnis gezeigt, *) Der Brief unter A.