Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 10 (1913-1914)
- Issue
- Heft 9 (31.1.1914)
- Date
- 1914-01-31
- Page
- [Seite] (sequence 25)
- Language
- German
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Der Jüdische Student 319 Keilen erfahrenen Bundesbrüder können versichern, daß unsere Keilerfolge nicht leiden werden. Die bisherigen Gegner der Einführung der u. S. mögen sich nicht verbittert als Besiegte betrachten, sondern sich mit dem berechtigten Bewußtsein, daß eine ausdauernde Opposition der Klärung der Sache und dem B. J. C. durchaus förderlich war, willig in die neue Situation finden. Nicht einmal die Vertreter der ältesten V. J. St.-er-Generationen auf dem K. T. haben behauptet, daß die Einführung der u. S. der jüdischen Entwickelung der B. J. C.-er schaden könnte. Es ist nun Sache der Vereine, die Konsequenzen aus der Einführung der u. S. energisch zu ziehen, den Komment- Unterricht, wie es in dem Rosenba ti m sehen Referat verlangt wurde, auszubauen und praktisch zu gestalten, gute Fuxmajore und Fechtwarte zu wählen, strenge Aufsicht über den Fechtbetrieb zu halten, unnachsichtlich über die Ehre des B.J.C. zu wachen, Bundesbrüder, die nicht hereinpassen, ohne Zögern hinauszuwerfen und auch in manchen anderen Dingen, wie z. B. in der unüberlegten Bestätigung von Leibvcrhältmssen, o o o ' Wandel zu schaffen. — Eine weitere einschneidende Maßregel hat der K. T. vorgenommen, indem er dem B.J.C. ein Glied, wenn auch ein längst verfaultes, amputierte. Schon seit zwei Jahren hatte im V. j. St. Straßbu r g der Stunk gewütet. Kurz vor dem K. T. hat der Straßburger V. J. St. schließlich auf unerhörte Beschimpfungen eines Außenstehenden, dem gegenüber er sich vorher nicht einwandfrei benommen hatte, nicht reagiert. Der dringenden Weisung des Präsidiums, den Mann zu fordern, sind die Straßburger nicht nachgekommen, mit dem Bemerken, daß „sie ihre Stellung im B.J.C. als zu unsicher empfänden und nicht das Bedürfnis hätten, für einen nicht existierenden V.J. St. einzutreten". Die i. p.-Dimission Straßburgs ist vor dem K. T. erfolgt und der K. T. hat sie bestätigt. Ob das Präsidium in dieser Angelegenheit streng nach dem Wortlaut des Statuts vorgegangen ist, schien dem K. T. mit Recht nebensächlich. Die Schande, die der V.J. St. Straßburg dem B.J.C. angetan hat, wurde als so schlimm empfunden, daß jede Staiiiteuüberschreitung des Präsidiums, die der Affäre ein radikales Ende machen konnte, als erlaubt angesehen wurde, denn die Ehre des B.J.C. geht über die Heiligkeit des Statuts. Der K.J. hat sich der Erkenntnis nicht verschließen könnendies ist wichtig zur völligen Rechtfertigung des Verhaltens der reichsdeubchen V. J.St.-er in Straßburg —, daß das schmähliche Verhalten der Straßburger nur aus dem dort herrschenden Geiste zu verstehen ist, der mit V. J. St.-er-Gesinnung nichts zu tun hat. Den Bundesbrüdern, die an der ganzen Angelegenheit überhaupt nicht beteiligt sind, sich von den Straßburgern ausdrücklich