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Der jüdische Student · 1913-12-16 · Heft 8 (16.12.1913) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
10 (1913-1914)
Issue
Heft 8 (16.12.1913)
Date
1913-12-16
Page
[Seite] (sequence 10)
Language
German
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HO Der Jüdische Student VI 19. Der K.T. wolle beschließen, daß jährlich nur vier interne Nuramern des J. St. erscheinen sollen und daß in den Monaten, in denen der J. St. nicM erscheint, die K. V. ihren A. H. Vereinsberichte zu senden haben. (B. V. Hamburg) 20. Der K.T. wolle beschließen: Der K.T. wolle den Peschluß des Präsidiums, die Zahl der internen J. St.-en und die Seitenzahl dtr öffentlichen J.St.-en zu beschränken, aufheben. (Maccabae a) VII. 21. Der K.T. bestätigt die Dimission des V.J. St. Straßburg. (Präsidium) 22. Der K. T. beschließt die Aufrechterhaltung des A.H.B. Straßburg- Er wünscht dringend, daß in Straßburg ein V.J. St. besteht, und beauftragt das Präsidium, im S.S. 1914 einen aktionsfähigen V.J. St. in Straßburg zu gründen. (Heidelberg) VIII 23. Die Mitglieder des B.J.C. geben unbedingte Satisfaktion. (Königsber g) 24. Der K.T. möge beschließen: Die Vereine Jüdischer Studenten verpachten ihre Mitglieder zur unbedingten Satisfaktion. (Julius Fröhlich und 12 Breslauer Bbr.) 25. Resolution zur Satisfaktionsfrage: I. Der K. T. fordert die K. V. auf, ihre Mitglieder mehr als bisher zu festen Ehrenanschauungen zu erziehen, insbesondere auch in dem Sinne, daß die V. J.St.-er in allen Fällen wirklicher Ehrenkränkung in mannhafter Weise zu reagieren haben. Da im allgemeinen — insbesondere bei antisemitischen Beleidigungen — die studentische Austragung der Angelegenheit unvermeidbar ist, K) macht er den K. V. zur Pflicht, ihre Mitglieder dazu zu erziehen, daß sie erforderlichenfalls in ' studentischer Weise Satisfaktion geben und nehmen. II. Der K.T. ist der Ansicht, daß die Frage der Einführung der unbedingten Satisfaktion lediglich nach Zweckmäßigkeitsgründen zu beurteilen ist. Der K. T„ lehnt die Einführung der unbedingten Satisfaktion ab, da z. Zt. die gegen sie angeführten Gründe die zu ihren Gunsten sprechenden überwiegen, das KartcH auch für die Einführung der unbedingten Satisfaktion nicht genügend vorbereitet ist. " (Berlin/ 26. An Stelle des Beschlusses des II. K.T. (geltende Beschlüsse lb 3) tritt folgende Bestimmung: Im Falle eines Ehrenhandels entscheidet ein E.R. nachträglich über die Angemessenheit des Verhaltens. Den Antrag hat derjein'ge zu stellen, über dessen Verhalten der E.R. zu entscheiden hat. (Maccabae a) IX 27. Der KT. wolle folgende Resolution zur Keilarbeit annehmen: Bei der Keilarbeit darf keine Sammelpunktpolitik mehr getrieben werden.

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