Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 10 (1913-1914)
- Issue
- Heft 3 (30.6.1913)
- Date
- 1913-06-30
- Page
- [Seite] (sequence 19)
- Language
- German
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Der Jüdische Student SQ Ein netter Verruf zwischen K.. C. und HJ. C Gelegentlich einer Zentralvereinsversammlung kam es in- K ö n i g s b e r g zu einer Kontrahage zwischen unserm Bundesbruder Katzenellenbogen und einem Herrn L e h m. a. n n, Angehörigen der K. C-Verbindung Friburgte. Da Katzenellenbogen nur in seinem ersten Semester {S.S. 1909) sind auch da nur sehr unregelmäßig, später fast gar nichi geiocMen hatte — im \V. S. 1910 11 war" er durch Generaldispens, las den letzten drei Semestern als i. a. B. vom Fechten befreit —» wurde vom V. J. St. Königsberg für ihn eine Einpaukzeit von sechs Wochen beansprucht und von der Friburgia bewilligt. Nachträglich wurden dann gegen diese Einpaukzeitseitens der Fribuiigia Einwendungen erhoben, zuletzt durch eine mündliche Anfrage auf der Kneipe des V.J. St.; bei dieser Gelegenheit erklärte Ehr. Rosenbaum im Namen des V. J. St., daß „K. zur Zeitd-er Kontrahage des Säbelfechtens unkundig gewesen seik\ Nunirafir erhielt der V. J. St. von der Friburgia einen Brief, in dem dffie Erklärung Rosenbaums in Zweifel gezogen und eine Aufklärung gefordert wurde, da „gemäß sicheren Informationen" Bbn Kakenellenbogen im S.S. 1909 gefochten habe. Der V.J. St. übersandte darauf der Friburgia eine Chargiertenforderung und Bbu; Rosenbaum forderte außerdem die drei Chargierten der Friburgia, da er sich durch die Anzweiflung seiner Erklärung beleidigt fühlte. In dem E. G. wurden die sechs Partien genehmigt Bereits vor dem E. G. hatte Bbr. P o d b i e I s k i im Auftrage des V.J. St. der Friburgia offiziell erklärt, IC habe im S.S. K#9, wenn auch unregelmäßig, gefochten, aber später wegen; körperlicher Schwächlichkeit am Fechten nicht teilgenommen.. In dem E.G. wurde dann über die Bedeutung der Worte „des Fechtens unkundig" verhandelt, und es wurde festgestellt, M\ Rosenbainn _ und der K.C.-er den Begriff „unkundig" in verschiedenem Sinne aufgefaßt hätten. Ate im Laufe der Verhandlungen Bbr. Hirschbruch, der als Ehrenrichter fungierte, davon sprach, daß Katzenellenbogen wohl nur 3—4 oder 4—5 mal gefochten habe, berichtigte ihn Bbr. Podbielski, da: den Vorsitz im E.G. führte, mit den Worten: „Wir kennen uns auf -keine Zahlen festlegen. Tatsache ist, daß K. im S..S. 190.9 gewissermaßen versuchsweise mitgefochfen hat, später aber wegen körperlicher Schwächlichkeit dispensiert war" Am Schlüsse... der Verhandlungen erklärte dann der K. C.-er Rechtsanwalt C o h n, wenn sie gewri.t hätten, wie die Dinge liegen, hätten sie selbstverständlich die Frist bewilligt. Am "27. Mai stiegen dann die drei ersten. Partien mit dem Erfolge, daß einer unserer Bundesbrüder absäaeh, die beiden andern auspaukten.