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Der jüdische Student · 1913-04-28 · Heft 1 (28.4.1913) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
10 (1913-1914)
Issue
Heft 1 (28.4.1913)
Date
1913-04-28
Page
[Seite] (sequence 23)
Language
German
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Der Jüdische Student 21 Appell an das enge Verbundensein der Beteiligten" hält (übrigens ein nicht recht verständlicher Ausdruck), der darin ein „Bekenntnis der Zuneigung oder Achtung", in der Abgabe „eine Unterordnung, eine Demütigung und Hintansetzung des eigenen Stolzes" und die Einräumung des Rechtes sieht, über die menschlichen •Qualitäten des Versichernden abzuurteilen. Dann wäre ja ein Ehrenwort von einer Liebeserklärung nicht mehr zu unterscheiden! Diese Auffassung zwingt zur Achtung vor dem Zartgefühl des. Menschen, der sie für sich vertritt, aber sie erinnert doch zugleich an die überspannte Vorstellung vom Wesen des Eides, die gewisse Sekten kultivieren, indem sie sich nie zu einer eidlichen Versicherung vor Gericht verstehen würden. Man kann zunächst fragen, ob Fink wirklich so - über das Ehrenwort dachte, das er, bei der Aufnahme in den A. C, seinerzeit abgab, ob er immer alle Voraussetzungen für gegeben erachtete, wenn er vor einem Ehrenrat die Wahrheit seiner Aussage ehrenwörtlich versicherte. Auf jeden Fall aber muß man sagen, daß eine Korporation mit dieser Auffassung des Ehrenworts nicht weit käme. Man darf selbstverständlich das Ehrenwort nicht für Bagatellen verlangen und kein anständiger Mann wird es dazu mißbrauchen; aber man wirddem B J. C. ohne weiteres das Recht zugestehen, seine Mitglieder auf Ehrenwort darüber zu befragen, wi sie es mit ihrem Ehrenwort gehalten haben. Es handelte sich um eine wichtige Angelegenheit, um eine Gefährdung unserer Lebensinteressen, und ernste Mittel waren notwendig, da es doch nicht ausgeschlossen war, daß der J. St durch V. J. St.-er bekannt wurde. Da durfte das Präsidium zumindest nachprüfen, wie .weitherzig die V. J. Si-er ihr Ehrenwort etwa — im besten Glauben — auslegen; es durfte aber auch einfach fragen: habt Ihr Euer Ehrenwort überhaupt gehalten? — Sind wir denn gezwungen, einen Ehrenwortbruch für unmöglich zu halten? Es wäre doch nichts als eine Fiktion, anzunehmen, daß nie und nimmer ein Ehrenwort verletzt wird. Wo kämen wir hin, wenn jeder Ehrenrichter, um dieser Fiktion willen, sich sklavisch an die Aussagen der Beteiligten und Zeugen gebunden glaubte? — Die Maßregel des Präsidiums war gut, um die vielen, die nicht Finks höchst persönliche Auffassung teilen, •energisch an ihre Pflicht zu erinnern. Ein Mißtrauen gegen die .moralischen Qualitäten der Bundesbrüder lag ihr natürlich nicht, im entferntesten zu Grunde. Wer also nicht mit Fink in der Umfrage einen brutalen Eingriff in die innerste Persönlichkeitssphäre der V. J. St-er er- •blickt, der vermag sie auch nicht als ein Symptom der geistigen Vergewaltigung anzusehen, die den B. J. C. von heute kennzeichnen soll. Und wie steht es eigentlich mit dieser? Fink .sieht den B. J. C. von allen Geistern der Freude und des; Lebens, verlassen, sieht eine tödliche Monotonie emporwachsen, sieht

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