Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 9 (1912-1913)
- Issue
- Heft 11 (28.2.1913)
- Date
- 1913-02-28
- Page
- [Seite] (sequence 44)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Judische Student durch Diebstahl oder Unterschlagung seitens einer bei der Herstellung oder Versendung der Hefte beschäftigten Person geschehen kann —, und daß sie ebenso systematisch den Inhalt widerrechtlich verbreiten, was eine Urheberrechtsverletzung ist. Der Richtigkeit dieser juristischen Fundierung, die von uns hinreichend nachgeprüft ist, wird sich angesichts der ihm erst jetzt bekannt gewordenen Tatsachen Herr Justizrat Breslau er nicht verschließen......... Wir haben uns nur sehr schwer zu dem Schritt an die staatlichen Behörden entschlossen. Erst als alle andern Mittel, auch intensive Nachforschung in unsern eigenen Reihen und gütliche Verhandlungen mit dem K. C, erschöpft waren, mußten wir ihn tun. Das Verfahren unserer Gegner ist nicht nur geeignet, unsere Korporationen zu schädigen, sondern es zeigt sich hier eine derartig niederträchtige Kampfesweise und eine so unanständige Gesinnung, daß eine Züchtigung mit den schärfsten Mitteln gerade im Interesse der Reinigung des jüdisch-politischen Lebens notwendig ist. Nach diesen Informationen wird Herr Justizrat Breslauer zweifellos anders darüber urteilen, auf welcher Seite ein Verfahren benutzt wird, „daß einem der Widerwillen bis an die Kehle steigt". Da wir in ihm einen ehrenhaften Gegner erblicken, erwarten wir nunmehr den Widerruf der schweren Beleidigung, wir hätten durch unser Vorgehen „jüdische Dinge in den Schmutz getreten'*. Die in dem Schreiben des Präsidiums erwähnten Angriffe, die in Cöln von gegnerischer Seite gegen den V. J. St. erhoben wurden, führten auch zu einem Konflikt zwischen dem Präsidium und- <Iem Vorstand der Synagogengemeinde in Cöln, Der Anlaß war ein Schreiben, daß der Vorstand an die Kolnische Zeitung gerichtet hatte. Gegenüber einem irrtümlichen Bericht dieser Zeitung motivierte er hierin sein Nichterscheinen auf dem von dem B. J. C. in Cöln am 29. Dezember 1912 veranstalteten Kommers damit, daß er gegen die Mitglieder des B. J. C. den absurden und unerhörten Vorwurf der unpatriotischen (!!) Gesinnung erhob. Unsere Antwort, die wir nachstehend wiedergeben, wurde von der Kölnischen Zeitung in ihrer Abendausgabe vom 7. Januar 1913 folgendermaßen veröffentlicht: Der Bund jüdischer Korporationen. Das Präsidium des Bundes jüdischer Korporationen schreibt uns : Die Zuschrift des Vorstandes der Synagogengemeinde Cöln in Nr. 5 Ihrer geschätzten Zeitung gibt uns Veranlassung, Sieum Auf- . nähme folgender Zeilen zu bitten. Der Bund jüdischer Korporationen ist seinem Programm nach „der Sammelpunkt aller . jüdischen Studenten, die sich bewußt als Juden fühlen und an der Entwicklung eines lebendigen Judentums mitarbeiten wollen". Er fühlt sich, ohne hiernach parteipolitisch festgelegt zu sein, als Kind der großen jüdischen Renaissancebewegung des Zionismus, welche den Stolz auf die Vergangenheit und die nie ganz erloschene Hoffnung auf eine -würdige,Zukunft des jüdischen Volkes wieder aufrichten will. Da wir uns in diesem Sinne als nationaljüdische Korporation bezeichnen dürfen, fühlen wir uns verpflichtet, auf den in der Erklärung des Gerneindevorstandes enthaltenen Vorwurf unpatriotischer Gesinnung prinzipiell zu erwidern. Unter Nationalgefühl verstehen wir das freudige Bewußtsein, vom Volke der Bibel abzustammen, das hierauf begründete Gefühl der Zusammengehörigkeit mit den Juden aller Länder und die hieraus erwachsene Verpflichtung, an einer glücklichen Zukunft derselben .gemeinsam zu arbeiten. Es liegt nicht der geringste Grund vor, anzu-