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Der jüdische Student · 1913-02-28 · Heft 11 (28.2.1913) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
9 (1912-1913)
Issue
Heft 11 (28.2.1913)
Date
1913-02-28
Page
[Seite] (sequence 30)
Language
German
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400 Der Jüdische Student gangenheit verknüpftem, und zwar nicht etwa bloß in einer kleinen Oberschicht, nein, gerade die unteren Kreise, denen ja im eigentlichsten Sinne erst die Emanzipation die Befreiung gebracht hatte, suchten durch Nachahmung dessen, was sie in den führenden jüdischen Kreisen sahen, deren Stellung im Staate und in der Oesellschaft auch für sich zü erreichen. Man warf sich mit dem Enthusiasmus des Neulings der deutschen Kultur und deutschem Geistesleben in die Arme und gab sich die erdenklichste Mühe, alles Jüdische von sich abzustreifen, jüdisches Wissen und jüdisches Denken zu verlernen. Und das tat man mit solchem Erfolge, soweit war es gekommen, daß bereits 1S23 in Berlin 1236 Uebertritte zu verzeichnen waren, die Hälfte der Gemeinde der jüdischen Gemeinschaft den Rücken gekehrt hatte. Wo wir auch hinblicken, sehen wir in den Jahren nach der Emanzipation ein krampfhaftes Bemühen der Juden, ihr Deutschtum zu beweisen, Deutschtümelei zu treiben. Das Judenedikt hatte von den Juden die Annahme bürgerlicher Namen verlangt. Die Juden gingen über diese Forderung ' weit hinaus; in jener Zeit begann man mit der geschmackvollen Sitte, jüdischen Kindern möglichst christlich und germanisch klingende Vornamen beizulegen, hörte man zum ersten Male die klangvollen Namenszusammenstellungen, die uns auch heute \ noch begegnen und uns erheitern könnten, wenn ihnen nicht so beschämende Motive zugrunde lägen. Ich habe gerade in den Tagen der Zentenarfeier der Emanzipation eine Eingabe einer kleinen jüdischen Gemeinde aus dem Posenschen etwa aus dem Jahre 1840 in die Hand bekommen, in der der Vorstand der Gemeinde den Minister um die Erlaubnis bittet, daß jüdischen Kindern christliche Vornamen beigelegt werden dürfen. Bedarf diese Tatsache noch eines Kommentars! — Das Judenedikt von 1812 hatte ferner den Juden verboten, sich bei der Führung ihrer Geschäftsbücher und bei dem Abschluß rechtlicher Akte einer anderen als der deutschen Sprache zu bedienen. Den Juden war das nicht genug. Nach ihrer Anschauung mußte mit der hebräischen Sprache, deren sie sich bis dahin im schriftlichen Verkehr bedient hatten, radikal aufgeräumt werden. Sie mußte nicht nur aus den Geschäftsbüchern, sondern auch aus Schule, Haus und Synagoge völlig verschwinden. Wohin das geführt hat, braucht kaum auseinandergesetzt zu werden. Die Juden haben damit das stärkste Band, das sie in der Fremde zusammenhielt, gelockert und durch nichts so sehr wie durch die darauf gerichteten Bestrebungen den Zersetzungsprozeß ihrer Gemeinschaft befördert. Dürfen wir uns wundern, daß bei solchen Anschauungen und Tendenzen innerhalb des preußischen und des deutschen Judentums auch das Empfinden des Zusammenhangs mit den

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