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Der jüdische Student · 1913-02-28 · Heft 11 (28.2.1913) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
9 (1912-1913)
Issue
Heft 11 (28.2.1913)
Date
1913-02-28
Page
[Seite] (sequence 24)
Language
German
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Der Jüdische Student wofür sie während des Mittelalters und bis in die neueste Zeit in ganz Europa galten und auch heute noch in Rußland und Rumänien gelten, als Fremde und Ausländer. Und nach solcher Anschauung von ihrer Stellung im Staate hat man daher auch in Preußen bis zum Erlaß des Judenediktes im Jahre 1812 ihre Behandlung eingerichtet Einzelheiten darüber anzugeben, würde zu weit führen, ist auch wegen der Verschiedenartigkeit der Bestandteile, aus denen die preußische Monarchie im Laufe der Jahrhunderte zusammengewachsen ist, und wegen der verhältnismäßig großen Dürftigkeit der Quellen eine überaus mühevolle Arbeit. Allgemein aber kann man sagen: es ging den Juden im preußischen Staate nicht besser und nicht schlechter als überall sonst im westlichen Europa. Sie waren in den allerersten Anfängen ihrer Niederlassung in den brandenburgisch-preußischen Provinzen wohl wie überall gegen eine besondere, nicht gerade geringe Abgabe als „Kammerknechte" in den Schutz des Kaisers gestellt. Sie wurden dann wohl als ein Geschenk des Kaisers odfer-ge^en ein entsprechendes Entgelt von dem Landesherrn, also deni Markgrafen von Brandenburg, in derselben Stellung in seinen Schutz übernommen und blieben ihm nun auf Gnade und Ungnade ausgeliefert. Sie wurden geduldet und geschützt, solange man sie brauchte und von ihnen materiellen Vorteil hatte; sie wurden verfolgt, verbrannt und aus dem Lande gejagt, wenn man sie entbehren konnte und erdichtete Lügenmärchen einen genügenden Vorwand für ihre Vertreibung boten. Wohl milderte sich ihre Lage auch in Preußen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung, wohl schuf der Staat sogar-Gesetze, die das Maß ihrer Duldung regelten. Aber ob auch diese Gesetze noch so schöne und klangvolle Namen führten, ob sie ,Judenreglement" (1714) oder „Generaljuden-Privileg" (1730) oder „revidiertes Judenreglement- und Generalprivileg" (1750) hießen, die Juden blieben bei aller gesetzlichen Ordnung ihrer Lage Fremde, geduldete Ausländer, blieben es selbst im geeinigten und gefestigten Staate Friedrichs des Großen, im aufgeklärten Zeitalter dieses genialen Herrschers. Ein neues Jahrhundert mußte anbrechen, neue wirtschaftliche und kulturell-soziale Formungen mußten sich durchsetzen, neue politische Ideen ins Volksbewußtsein eindringen, umwälzende politische Ereignisse sich vollziehen, um die Juden Preußens von dem Makel der Duldung und des Knechttums zu befreien. Denn das ist das Neue und Umwälzende am Judenedikt von 1812, das ist das Bleibende und Unvergängliche, das gibt ihm selbst für den, der wie wir der preußischen Judenemanzipation und ihren Folgen sehr kritisch gegenübersteht, Ewigkeitswert, dat? man den Juden in Preußen damals das primitivste Recht des Menschen als sozialem Wesen, das Recht am Staate zugestanden hat

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