Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 9 (1912-1913)
- Issue
- Heft 11 (28.2.1913)
- Date
- 1913-02-28
- Page
- [Seite] (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3537599-3537600-3537611--2717-3540816- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Der Jüdische Student 393 •stimmen. Vergegenwärtigen wir uns doch nur einmal das eine: . welche Tage der VergangenheTt pflegt man denn schlechthin als historische Erinnerungsfeste zu feiern? Siegestage, Ereignisse, die von der Kraft und Größe einer Gemeinschaft, von ihrem leidenschaftlichen Ringen um ihre Existenz, von ihrem Wollen und Können Kunde'geben. Oder aber man feiert durch.Erinnerungsfeste das Gedächtnis an solche Ereignisse, die den Anfang einer neuen; glücklichen Epoche einer Gemeinschaft bilden, den Ausgangspunkt für ihren Aufschwung und ihr Gedeihen darstellen. Hat nun der Tag des Judenediktes von 1S12 solche Bedeutung für die Gemeinschaft der preußischen Juden gehabt, war er ein Tag unseres Sieges oder aber begann mit ihm in der Geschichte der preußischen und deutschen Juden eine Periode, die man absolut und ohne Einschränkung als glücklich und segensreich bezeichnen kann? Wir werden auf diese Frage wie auf jede andere historisch-kritischen Inhalts nur dadurch die Antwort finden, daß wir uns. dem geschichtlichen Ereignis, dessen Bedeutung wir erkennen wollen, ganz nüchtern und objektiv gegenüberstellen und uns bemühen, festzustellen, wie es geworden ist als ein Glied in der Kette geschichtlicher Entwicklung, und welche Auswirkungen es nach sich gezogen hat. Das also soll uns hier beschäftigen: wir wollen versuchen, zu zeigen, wie es zur Judenemanzipation in Preußen gekommen ist, in welcher Situation sich die preußischen Juden vor 1812 befanden und in welche sie durch das Judenedikt von 1812 versetzt wurden; wir wollen untersuchen, welche Ursachen die Befreiung der Juden gehabt hat, und endlich hinweisen auf die guten und schlimmen Folgen dieser Befreiung. Wenn man sich mit einem einzigen Schlage ein klares Bild darüber verschaffen will, in welcher Lage sich die preußischen Juden bis zum Erlaß des Judenediktes befanden, braucht man nur einen Blick auf den Einleitungsparagraphen eben dieses Gesetzes zu werfen. Da heißt es: „Die in unseren Staaten jetzt wohnhaften, mit Generalprivilegium, Naturalisationspatenten, Schutzbriefen und Konzessionen versehenen Juden und deren Familien sind für Inländer und preußische Staatsbürger zu .achten." Wenn Worte überhaupt noch, einen Sinn haben, dann . kann dieser erste Paragraph des Judenediktes doch nichts anderes bedeuten als: „bis zum heutigen Tage seit Ihr Juden in Preußen, . Ausländer und Fremde gewesen." Das wird noch deutlicher wenn man sich das Referat ansieht, das im Jahre 1847 bei der Beratung des neuen Judengesetzes Graf Itzenplitz vor der preußischen Herrenkurie gehalten hat. In einem Rückblick auf das Judenedikt von 1812 sagt der Berichterstatter von ihm: „Dieses Edikt erklärte die Fremdlinge zu Inländern, die aus dem Staatsverbande Ausgeschlossenen zu Staatsbürgern." Die Juden wurden also vor 1812 auch im preußischen Staate als das angesehen,-