Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 9 (1912-1913)
- Issue
- Heft 9 (17.12.1912)
- Date
- 1912-12-17
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
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294 lieber das Vergehen eines Alten Herrn entscheidet unbeschadet der Bestimmung des Abs. 3 ausschließlich der Ehrenrat. 21. Unter Abänderung des Beschlusses des X. K. T. sub Ulc Abs. 3 der geltenden Kartelltagsbeschlüsse betr. die Delegierung der Ehrengerichtsbarkeit an die Bezirksverbände oder Altherrenbünde beschließt der K.T.: Die Ehrengerichtsbarkeit über Alte Herren steht den Bezirksverbänden bezw. Altherrenbünden zu, denen sie angehören. (B. V. Mittel- und Niederschlesien) 22. Der Kartelltag wolle den Beschluß betr. Altherrenbünde folgendermaßen ändern: Als Bezirksverbände gelten nur diejenigen Organisationen, die vom Präsidium, als Altherrenbünde nur dieK die vom Präsidium und dem betr. B. C. anerkannt sind. (Berlin) 23. Die Statuten der Altherrenbünde unterliegen der Genehmigung des Kartelltages. (Bonn) 23a. Das Präsidium wird beauftragt, ein Normalstatut für Altherrenbünde auszuarbeiten. -(Strasburg)' 23b. Resolution. Mit Rücksicht darauf, daß die Erledigung für den B. J. C. bedeutsamer Fragen (z.B. gesellschaftlicher Art; Stellungnahme zu anderen Organisationen — Zionistische; Zentralverein, Jugendvereine —; Propaganda) nicht lediglich nach den lokalen Verhältnissen am Sitze des Präsidiums zu beurteilen ist, regt der Kartelltag Konferenzen von Delegierten der Altherrenverbände bezw. Bezirksverbände mit dem Präsidium, die mindestens ein Mal jährlich unmittelbar vor dem Kartelltag stattfinden müssen, und zu welchem jeder dieser Verbände mindestens einen Vertreter entsenden muß. (B. V. Rheinland-Westfalen) IX. 24. Der V. J. St. München beantragt die Gründung eines V.J. St. in Würzburg und regt die Gründung eines V. J. St. in Leipzig an. (München) 25. Der Kartelltag wolle beschließen: Zur würdigen Eröffnung des zukünftigen V.J. St. Frankfurt wird von S. S. 1913 ab 3 Semester lang eine außerordentliche Kartellumlage von 1 M. erhoben. Der V. J St.Frankfurt hat die so aufgebrachte Summe in Raten, die vom Präsidium festgesetzt werden, an das Präsidium zurückzuzahlen. Das Präsidium bildet hieraus einen Fonds für spätere Neugründungen. (Berlin) X. 25a. Der Fuxenunterricht hat entgegen der gegenwärtigen Methode, die Begründung des Nationaljudentums beim Emanzipationsjudentum zu beginnen, in Zukunft entscheidenden Wert auf die Vermittlung der Kenntnis des alten und des Ghetto Judentums als der natürlichen Grundlage eines vertierten Nationaljudentums zu legen. (Heidelberg)