Mannheim
Compact Memory

Der jüdische Student · 1912-12-17 · Heft 9 (17.12.1912) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der jüdische Student
Volume
9 (1912-1913)
Issue
Heft 9 (17.12.1912)
Date
1912-12-17
Page
[Seite] (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3537599-3537600-3537609--2611-3540708
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Der Jüdische Student 203 v- 12. Der Kartelltag wolle die Herausgabe einer öffentlichen Monatsschrift „Der Judische Student" beschließen. (München» VI. 13. Den einzelnen Korporationen im B. J. C wird die.Stellungnahme zur unbedingten Satisfaktion überlassen. (K ö n i g .s b e r g) 13a. Der Beschluß des VIII. Kartentags betreffend die Ausnahmestellung des V. J. St.-Straßburg beim offiziellen Fechten wird als veraltet aufgehoben. (S t r a ß b u r g) 14. Der Kartelltag wolle beschließen: a) Kein V. J. St..-er darf am Orte eines Kartellvereins als Geforderter fremde Waffen belegen. b) Ein V. J. St.-er muß als Forderer auf Verlangen belegen, wenn der Geforderte einer Korporation angehört oder bei einer Korporation belegt hat, die als Geforderte prinzipiell nur im Waffenverhältnis ficht. Dies gilt auch für antisemitische Kontrahagen und antisemitische Korporationen, wenn die Austragung der Mensur auf eigene Waffen oder Kavalierswaften nicht durchgesetzt werden kann. (Präsidium; VII. 15. Der Kartelltag möge dem V. J. St. Heidelberg gestatten, den Namen nIvriau weiterzuführen (Heidelberg) 16. Der Kartelltag wolle folgenden Beschluß fassen: Die Bezeichnung „Verein Jüdischer Studenten" ist der Eigenname der einzelnen Korporationen im B. J. C. Die Annahme besonderer Zunamen für einzelne Korporationen, — abgesehen vom V. J. St.-Mäccabaea —, entspricht weder der historischen Entwicklung des B. J. C, noch seiner Tendenz. (Königsberg) . 17. R e s o 1 u t i o n. Die korporativen Formen, die der B. J. C. in seiner Entwicklung bis zum XI. Kartelltag angenommen hat, genügen für seine Zwecke zurzeit vollauf. Weitere Neueinführungen nach dieser Seite hin erscheinen daher unnötig, besonders da sie mit der selbstbewußtjüdischen Tendenz des B. J. C. kollidieren würden, und da der B. J. C. in seiner heutigen Form, eine studentische Organisation darstellt, die zwar streng korporativen Charakter hat, jedoch auf die Betonung dieses Charakters durch weitere Aeußerlichkeiten verzichtet. (S t r a ß b u r g) IS, Interpellation. Ist dem Präsidium -bekannt, daß von Mitgliedern des V. J. St. Heidelberg die Bezeichnung „Ivria" als Name ihres Vereins nach dem Kartelltag weiter geführt worden ist, und wenn ja, was hat das Präsidium dagegen getan? (Königsberg) VIII. . V 19. Der Kartelltag wolle unter Abänderung des § 60 der Kartellordnung beschließen, daß Inaktive dem Ehrenrat ihres Stammvereins unterstehen und an diesen ihre Monatsbeiträge entrichten. (München) 20. Der Kartelltag beschließt, dem § S der Ehrenratsordnung folgenden Absatz 4 hinzuzufügen: . ■ ■

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.