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Der jüdische Student · 1912-09-20 · Heft 6 (20.9.1912) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
9 (1912-1913)
Issue
Heft 6 (20.9.1912)
Date
1912-09-20
Page
[Seite] (sequence 26)
Language
German
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212 Der Jüdische Student lungert anzustellen. Haben diese ein günstiges Ergebnis, so beantragt das Präsidium beim Kartell tag die Ernennung; erscheint der Vorgeschlagene dem Präsidium von vornherein nicht qualifiziert, oder sprechen die Ermittlungen gegen seine Aufnahme, so ist der Vorschlag ohne weiteres erledigt (damit Diskussionen heikler Natur auf dem K.T. vermieden werden). Der ablehnende Bescheid ist mit Gründen dem Antragsteller und sonstigen Interessenten mitzuteilen. Der Ernannte hat das Recht, sich einem einzelnen V.J.St., dem er sich besonders verbunden fühlt, anzuschließen. In der Frage des Duzkomments gilt für die Ehrenmitglieder dasselbe wie für dieA.H.h.c, d. h. sie werden nur dann geduzt, wenn sie es wünschen. Bei der Mitteilung wird darauf hingewiesen, daß es dem neuen Mitglied freisteht, den B.J.C.-Beitrag zu zahlen; Anschluß an einen IC V. hat dort Beitragspflicht zur Folge, denn dieser freiwillige Anschluß ist eine Art Aktivmeldung. ■ Das Prüfungsrecht des Präsidiums ist erforderlich, um einem großenErnennungsrummel, wie er leicht in manchen K.V. ausbrechen könnte, vorzubeugen und weil die B. C. häufig nicht urteilsfähig genug sind. Wird der Vorgeschlagene durch das Präsidium (auch ohne daß Ermittlungen stattgefunden haben) abgelehnt, So genügt das, seine Aufnahme nicht wünschenswert erscheinen zu lassen. Die Mitteilung der Ernennung erfolgt durch Uebersendung eines Diploms. Ich denke dabei an so etwas wie die Urkunde, die im Juli-Heft der K. C.-Blätter in der famosen Rubrik „Aus besserer Zeit" abgedruckt wird. Also: Oben die Ernennungsformel, etwas feierlich, unten die organisatorischen Bestimmungen, die in Betracht kommen. Diese Diplome — sie müßten anständig gedruckt werden — erhöhen die Feierlichkeit, machen sich gesellschaftlich gut und verhindern, daß die Mitteilung in ungeschickter Form und in kindlicher Handschrift erfolgt. Man müßte sojj:he Diplome auch für die Ernennungen von A. H. h. c. haben. — Ich will bei dieser Gelegenheit gleich auch auf eine andere organisatorische Frage eingehen, obwohl sie mit der eben behandelten nur in einem äußerlichen Zusammenhange steht. Es handelt sich um die Wiederaufnahme ausgeschiedener V. J. St.-er. Grundsätzlich soll man ihr, wie es ja auch wohl durchweg der Fall ist, mit Mißtrauen gegenüberstehen. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle ist das Ausscheiden berechtigt; die Wiederaufnahme kann, in weiterem Umfange zugelassen, leicht eine Schwächung des Korporationsgefühls zur Folge haben. — Mit dieser Einschränkung aber kann man an die Frage herantreten. Es gibt immerhin eine Anzahl Leute, die aus nichtigen, zufälligen oder später fortgefallenen Gründen ausgeschieden sind, die ihre Aufnahme selber wieder wünschen und deren Mitgliedschaft auch uns

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