Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 9 (1912-1913)
- Issue
- Heft 6 (20.9.1912)
- Date
- 1912-09-20
- Page
- [Seite] (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Jüdische Student 21! Die von L o e w y aufgeworfene Frage einer Erweiterung unserer Organisation nach bestimmter Richtung ist allerdings sehr wichtig und wird den nächsten Kartelltag beschäftigen müssen. Die Frage, wie wir eine ganze Anzahl zionistischer Akademiker in fertigen Lebensstellungen, die als Studenten bei uns nicht aktiv werden konnten oder wollten, sich jetzt aber in jeder Beziehung dem B.J. C. gut einfügen und uns — ideell und bei der Keilarbeit — nützen würden, an uns fesseln, ist in ^letzter Zeit häufiger diskutiert, von einzelnen Vereinen und Bezirksverbänden sind auch schon bestimmte Neuaufnahmen angeregt worden,.ohne daß diese Anregungen zu einem befriedigenden Ergebnis führten. Der von L o e w y vorgeschlagene Modus der Aufnahme durch die Altherrenbünde scheint mir nicht zweckmäßig. Die A. H. B., die erst in letzter Zeit sich wieder zu regen beginnen, sind noch zu unfertige Gebilde, als daß man ihnen diese immerhin wichtige Aufgabe anvertrauen könnte; zweifelhaft ist auch,- ^o\y von ihnen die korporativen Gesichtspunkte immer hinreichend gewürdigt werden und ob bei der schriftlichen Abstimmung (nur eine solche könnte ja praktisch in Frage kommen) mit der nötigen Gewissenhaftigkeit verfahren würde. Unpraktisch erscheint mir auch der Vorschlag der Karenzzeit, indiskutabel das Examen. — Es fragt sich nun, welche andere Form wir für die Aufnahme wählen. Auch gegen die Ernennung zu A. H. h. c. sprechen m. E. erhebliche Bedenken. Einmal daß diese landläufig als eine ganz absonderliche Ehrung gilt, wie. sie in der Regel nicht beabsichtigt sein wird, dann daß der Titel des A. H. h. c. einseitig verliehen wird, während die hier gemeinten Aufnahmen sich doch' auf Grund des Einverständnisses beider Parteien vollziehen müssen (wenn auch ohne Antrag des Aufzunehmenden), endlich — und das ist für mich der stärkste Grund — daß der Aufgenommene als A. H. h. c. von vornherein mit einem bestimmten V. J. St korporativ verknüpft ist, während, wie die Erfahrung lehrt, selbst bei einer starken Zuneigung zum V. J. St. als solchem das Interesse dieser spät zu uns stoßenden Mitglieder für den einzelnen V. J. St in der* Regel doch sehr gering ist Ich halte es für unerwünscht, daß auf diese Weise die einzelnen V.J. St-en Mitglieder erhalten, die an ihnen nicht hinreichend interessiert sind. Mein Vorschlag geht deshalb dahin, daß wir für diese Kategorie von Mitgliedern die „Mitgliedschaft im B. J. C " schaffen G>EhrenmitgIiedschaft" wenn man will) — etwas was sich mit der organisatorischen Beschaffenheit des B. J. G ganz gut vertragen würde. Das Vorschlagsrecht hat jede offizielle B. J.C.-Organisation (Verein, Altherrenbund, Bezirksverband); die Vorschläge sind an das Präsidium zu richten und zu begründen. Das Präsidium ist berechtigt, über die Eignung der Vorgeschlagenen Ermitt-