Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 9 (1912-1913)
- Issue
- Heft 5 (20.8.1912)
- Date
- 1912-08-20
- Page
- [Seite] (sequence 37)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Jüdische Student 175 So viel über die äußere Veranlassung unseres Bruchs mit dem K. C. und die Motive, die uns dabei bestimmten. In dem anderen Teile des Artikels befaßt sich der K. C. mit unserer Erklärung im letzten öffentlichen Heft des Jüdischen Studenten. Wir stellen nur dies fest: der K. C. schämt sich auch jetzt noch nicht, daß er ein durch irgend einen Zufall in seinen Besitz gelangtes internes Heft des Jüdischen Studenten — fremdes Eigentum — behalten und trotz wiederholten ausdrücklichen Hinweises auf die Internität des Heftes von dessen Inhalt Kenntnis genommen und Gebrauch gemacht hat. In diesem Zusammenhang wagt der K. C. die Behauptung, der B. J. C. trete ihm gegenüber provozierender auf, als er (der B. J. C.) es sich einer nichtjüdischen Korporation gegenüber erlauben würde. Der K. C. erhebt also den Vorwurf antisemitischer Juden, Juden respektierten Nichtjuden mehr als ihresgleichen — ein Symptom dafür, wie weit Männer, die im „K. C.-Gedanken" aufgewachsen sind, sich vergessen können. Seine politische Stellungnahme zu den anderen jüdischen Organisationen, insbesondere soweit sie sich als Vereinigungen deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens bezeichnen, hat der B. J. C. in den öffentlichen Heften des jüdischen Studenten an offizieller Stelle mit ausreichender Deutlichkeit dargelegt; die Behauptung, der K. C. sei zionistisch, wird man dort vergeblich suchen. Daß der K. C, solange der B. J. C. überhaupt eine systematische Keilarbeit betreiben wird, an ihr Anstoß nehmen wird, ist klar; wegen der in dem Artikel K C. und B.J. C. aufgestellten Behauptung, auch das Kartell Zionistischer Verbindungen klage über die Form unserer Mitgliederwerbung, glaubten wir jedoch das Präsidium des K. Z. V. um eine Aeußerung bitten zu sollen. Wir erhielten folgende Antwort mit dem Anheimstellen, von ihr den uns zweckmäßig dünkenden Gebrauch zu machen. Berlin, den 29. Juni 1912. An ein verehrliches Präsidium des Bundes jüdischer Corporationen Charlottenburg. Sehr geehrte Herren! In Ihrem Schreiben vom 14. er. machten Sie uns auf folgenden Passus in dem am 1. 6. 1912 erschienenen Heft der K. C. Blätter aufmerksam : „Ueber die Formen, in denen die Mitgliederwerbung beim B. J. C. — an diese schlössen sich die meisten Konflikte — sich vollzieht, und über das Verhalten seiner Mitglieder jungen Studenten gegenüber, die gegen Erwarten nicht dem B. J. C, sondern einem anderen jüdisch-studentischen Verband beitreten, klagen nicht blos wir, sondern auch die Mitglieder des K. Z. V." Sie ersuchten um unsere diesbezügliche Meinungsäußerung, die wir Ihnen im Folgenden unterbreiten: Das unterfertigte Präsidium unterhält zu dem Geschäftsführenden Ausschuß des K. C. keinerlei Beziehungen. Wenn der fragliche Artikel, wie Sie behaupten, als eine offizielle Kundgebung des geschäftsführenden Ausschusses des K. C. aufzufassen ist, so sind wir in der Tat darüber erstaunt, daß uns von dieser Seite eine völlig unbegründete Partei-