Mannheim
Compact Memory

Der jüdische Student · 1912-08-20 · Heft 5 (20.8.1912) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der jüdische Student
Volume
9 (1912-1913)
Issue
Heft 5 (20.8.1912)
Date
1912-08-20
Page
[Seite] (sequence 36)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3537599-3537600-3537605--2477-3540570
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

174 Der Jüdische Student In dieser „prinzipiellen" Bereitschaft zu einem Schiedsgericht in — theoretisch denkbaren — „Streitigkeiten von prinzipieller Bedeutung, die sich zwischen beiden Verbänden für die Folgen ergeben könnten", konnten wir nur eine höfliche Maskierung der Weigerung, im konkreten Fall und in zukünftigen konkreten Fällen einzugreifen, erblicken. Im Auftrage unseres Kartelltages sandten wir daher folgendes Antwortschreiben: Berlin, den 5. Mai 1910. Einem verehrlichen K. C, z. H. des Herrn Fritz Strauss, Karlsruhe. Unsern Gruß zuvor! Im Auftrage des IX. Kartelltages des B. J. C. teilt das unterzeichnete Präsidium Ihnen folgendes geziemend mit: Der Kartelltag des B. J. C. stellt auf Grund der Zuschrift eines Verehrlichen vom 20. X. v. J. fest, daß der K. C. durch Ablehnung eines Eingreifens das Verhalten seiner Freiburger Kartellverbindung gegenüber dem V.J. St. Freiburg deckt. Der B. J. C., der bei den Streitigkeiten zwischen diesen beiden Korporationen mit allen Mitteln — sogar durch Desavouierung seiner eigenen Korporation — versucht hatte, eine Schädigung des jüdischen Ansehens durch das Schauspiel sich befehdender jüdischer Korporationen zu vermeiden, erkennt aus dieser Stellung, die der K. C trotz allem Vorgefallenen einnimmt, daß der K. C. nicht einmal den Versuch macht, außer seinen Verbindungsinteressen die Förderung der gemeinsamen jüdischen Sache zu erstreben. Der B. J. C. kann daher den K. C. nicht mehr zu den jüdischen Organisationen rechnen, mit denen ein Zusammenwirken für jüdische Interessen möglich oder wünschenswert ist. Die Korporationen im B. J. C. ziehen daraus die notwendigen Konsequenzen. Das Präsidium des B. J. C. I. A. gez. Dr. Fritz Koref, Charlottenburg, Gutenbergstr. 9. Am gleichen Tage erklärten die drei Berliner Vereine Jüdischer Studenten ihren Austritt aus der Vereinigung Jüdischer Korporationen. Das Präsidium des Bundes Jüdischer Korporationen Der B. J. C. war und ist der Ansicht, daß wo jüdische Interessen auf dem Spieie stehen, sie nicht nach den Regeln des studentischen Komments zu beurteilen sind, und er erwartete von der Einsicht der Alten Herren des K. C., daß sie ihren jungen Bundesbrüdern klar machten, daß die Pflichten jüdischer Solidarität gewissen — sonst vielleicht ganz wertvollen — organisatorischen Prinzipien gelegentlich vorgehen, daß die jüdische Korporation nur ein Mittel sein soll, allgemein-jüdische Zwecke zu erreichen und nicht aus dem Mittel zum kraß überschätzten Selbstzweck werden darf. Nicht um den K. C. bei seinen Alten Herren zu diskreditieren, wandten wir uns mit der Sachdarstellung an diese — solch törichter Versuch lag uns natürlich fern —, sondern weil wir erwarteten, daß sie der Aktivitas die Pflichten einer sich jüdisch nennenden Organisation klarmachten. Daß der gut gemeinte Versuch des B. J. C. mißlang, ist im Interesse des K. C. zu bedauern.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.