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Der jüdische Student · 1912-08-20 · Heft 5 (20.8.1912) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
9 (1912-1913)
Issue
Heft 5 (20.8.1912)
Date
1912-08-20
Page
[Seite] (sequence 35)
Language
German
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Der Jüdische Student 173 Zwei Monate darauf schwebten zwischen der „Ghibellinia" und dem V. J. St. Freiburg wiederum Verhandlungen wegen einer Differenz über die Austragung einer Mensur. Ein V. J. St.-er, der gegen einen Ghibellinen hing, verließ nach bestandenem Examen aus privaten Gründen Freiburg und verlangte, daß der Ghibelline ihm nach seinem nunmehrigen Aufenthaltsort, Berlin, zur Austragung nachziehe, wozu er als Geforderter formell das Recht hatte. Die „Ghibellinia" verlangte, daß er in Freiburg, dem Orte des E. G., antrete. Während der noch schwebenden mündlichen Verhandlungen erklärte plötzlich die „Ghibellinia" den V. J. St. in schweren Waffenverruf, „da er durch sein Verhalten das kneiferische Benehmen X.s unterstützt hätte," und versandte am folgenden Tage die Mitteilung von der Verrufserklärung des V. J. St. an alle Verbindungen. Infolgedessen war auch der V. J. St. gezwungen, — was ursprünglich vermieden werden sollte, denn was gehen die nichtjüdische Oeffentlichkeit unsere Kämpfe an — seinerseits unter ausführlicher Darstellung des Sachverhaltes die Freiburger studentischen Korporationen über den Fall und die Verrufserklärung der „Ghibellinia" zu unterrichten Der V. J. St. Freiburg setzte uns von dem Vorgefallenen in Kenntnis, und wir beschlossen, uns nunmehr an den K. C. zu wenden. Am 26. II. richteten wir an die im K. C. präsidierende Verbindung Rheno-Silesia in Bonn ein Schreiben, welches nach einer ausführlichen Darstellung der Vorgänge folgendermaßen fortfuhr: „Wir sind der Meinung, daß man von einem höheren Standpunkt aus unter völliger Außerachtlassung des formellen Anlasses das Vorgehen der Ghibellinia zu verurteilen hat. Wir bitten daher eine Verehrliche geziemend um gefällige Beantwortung folgender beiden Fragen: I. Wie stellt sich der K. C. zu dem Vorgehen der Ghibellinia, zu der Tatsache der Verrufserklärung einer jüdischen Verbindung durch eine K. C-Verbindung? II. Wie denkt sich der K. C. das zukünftige Verhältnis zwischen K. C. und B. J. C., da der B. J.C. auf Grund seines engen Kartells die Vorgänge in Freiburg nicht nur als eine lokale Differenz betrachten kann?" Die Antwort des K. C. lautete: „Karlsruhe, den 20. X. 1909. Verehrliches Präsidium des Bundes jüdischer Korporationen Berlin. Unseren Gruß zuvor! Unterfertigter beehrt sich im Auftrage des K. C. dem B. J. C. folgendes ergebenst mitzuteilen: Der K. C. betrachtet den Konflikt zwischen seiner Verbindung Ghibellinia und dem Freiburger V. J. St. als einen rein lokalen, nur durch studentische Ursachen entstandenen Zwischenfall. Demgemäß lehnt der K. C. eine Einmischung in diese Angelegenheit ab. Prinzipiell ist derK.C. nicht abgeneigt,Streitigkeiten von prinzipieller*) Bedeutung, die sich zwischen beiden Verbänden als solchen für die Folgen ergeben könnten, einem gemeinsamen ad hoc zu konstituierenden Schiedsgericht zu unterbreiten, über das der K. C. entsprechenden Vorschlägen von Seiten des B. J. C. entgegensieht. Mit den besten Wünschen i. A. des XIV. o. K. C.-Tages gez. Dr. Fritz Strauß, Vorsitzender. *) So, und nicht „allgemeiner" heißt es in dem uns zugegangenen Schreiben. D. P.

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