Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 9 (1912-1913)
- Issue
- Heft 2 (20.5.1912)
- Date
- 1912-05-20
- Page
- [Seite] (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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44 Der Jüdische Student In Rußland ist ihnen der Strick der wirtschaftlichen Erdrosselung von Jahr zu Jahr enger um den Hals gezogen worden. Die Geschichte der Inquisition erzählt uns von Folterkammern, deren Wände durch einen geheimen Mechanismus bewegt wurden und dadurch den armen Teufel von Ketzer zwangen, in jedem Augenblicke seinen Standort zu verlassen, bis er sich schließlich zwischen zwei Wände gepreßt oder am Rande eines tiefen Schachfes sah, in den er je und je hinabstürzen mußte. Eine solche Folterkammer ist Rußland für die Juden. Seit dem Jahre 1 SSI, das die berüchtigten Maigesetze des Generals Ignatiew brachte, ist ihnen das Wohnrecht in ihrem Vaterlande immer mehr verkürzt worden. Sie müssen sich in ihrer Masse in den 16 Provinzen eines westlichen Ansiedelungsrayons aufhalten, das kaum ein Viertel des russischen Reiches "ohne Sibirien umfaßt. Aber selbst in diesem Rayon dürfen sie nicht außerhalb der Städte und Marktflecken wohnen.. Und auch die Marktflecken fallen bei jeder Gelegenheit für sie fort, indem die Regierung solchen Ortschaften gerne den Titel Dorf zulegt und diese Maßregel zu den brutalsten Austreibungen benutzt. Zusammengepfercht im Ghetto der großen Städte bilden sie so ein Proletariat, das mit dem Hunger und den Krankheiten des Hungers kämpft und außerdem den. Haß des aufgehetzten Pöbels tragen darf. In Galizien werden sie inzwischen der polnischen Schlachta und der Bauernschaft wie zwischen zwei Puffern zermalmt und leiden außerdem noch an der allgemeinen Notlage Galiziens,. die in einer Uebervölkerung des Landes besteht. In Rumänien leben sie seit Hunderten von Jahren, gelten aber trotzdem, als Fremde, etrangers, und stehen unter Ausländergeset/en, ohne einem Auslande anzugehören. Es sind das Gesetze, die nur demjenigen Fremden eine Ausübung der wichtigsten und produktivsten Berufe, eine Befreiung von Militärdiensten usw. gestatten, der nachweisen kann, daß in seinem Lande für rumänische Staatsbürger dieselben Rechte bestehen. Da die rumänischen Juden kein Land haben, in dem für Rumänen dieses Recht der Gegenseitigkeit besteht, sind sie selber in Rumänien rechtlos. Ich will diese Schilderung nicht auf weitere Länder ausdehnen. Sie würde sich im letzten Ziele bis nach Deutschland erstrecken müssen. Das Resultat der Frage, das einfache und in seiner Einfachheit grausige Problem besteht kurz darin, daß. fast drei Viertel der gesamten Judenheit Hunger leiden. Kommt hinzu das. akute Elend, die Pogrome in Rußland, die Unruhen in Rumänien, die Angst vor - dem Morgen, die Angst vor dem Abend, und schon überspringt das Problem seinen eigenen Rahmen und bildet ein besonderes Problem, in dem nun die losgelassenen Hunderttausende sich über die Erde