Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 8 (1911-1912)
- Issue
- Heft 9 (15.12.1911)
- Date
- 1911-12-15
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
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278 Der jüdische Student lieber Differenzen zwischen den B.J. C- und K. Z.V.¬ Korporationen entscheiden die vereinigten, sofort zu benachrichtigenden Präsidien der Verbände Bei jüdischen Beiegern wird den Korporationen empfohlen, unter sorgfältiger Prüfung der Eignung des Falles, mit deren Einwilligung ein entsprechendes Verfahren stattfinden zu lassen. IV. Das Präsidium schlägt dem Kartelltag zur Neuwahl des Präsidiums folgende Liste vor: A. H. Dr. Erich Rosenkranz, 1. Vorsitzender, A. H. Referendar Dr. Moritz B i 1 e s k i, A. H. Referendar Erich Herzberg, a. B. Walter H i r s c h f e 1 d , A H. Dr. Fritz Koref, A. H. Referendar Felix Rosenblüth, A. H. Dr. Alfred Schwarz. Zu Ersatzmitgliedern schlägt das Präsidium vor: a. B. Berthold Q o 1 d s t e i n , i. a. B. Henryk Cohn, i. a. B. Hans Z a m o r y, A. H. Dr. Erich Kretschmer, A. H. Medizinalpraktikant Isaac H o r o v i t z. b) der Kartellvereine Berlin. 1. Der XI. ordentliche Kartelltag möge beschließen, daß von den Fuxmajoren eines jeden Kartellvereins eine genaue einmalige Darlegung des von ihnen während des S. 1911 S. und des W. 1911/12 S. angewandten Systems der wissenschaftlichen Fuxenstunden unter besonderer Berücksichtigung 1. der Argumentation des Zionismus, 2. der Behandlung der jüdischen Geschichte, 3. der Behandlung der Palästinakunde einer vom Kartelltag zu wählenden wissenschaftlichen Kommission zu unterbreiten ist, die das Ergebnis im J. St. zu veröffentlichen hat. (Lyon — Lelever) 2. Die Kartellvereine haben die Bundesbrüder, die nach Belieben überwiesen werden wollen, nicht an einen der V.J. St.-en, sondern nach Berlin schlechthin zu überweisen; doch sind die Kartellvereine verpflichtet, Gründe, die für die Überweisung eines Bundesbruders an einen der beiden Kartellvereine sprechen, anzugeben.