Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 8 (1911-1912)
- Issue
- Heft 8 (24.11.1911)
- Date
- 1911-11-24
- Page
- [Seite] (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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248 Der jüdische Student 6. Der Kartelltag macht den einzelnen Vereinen zur Pflicht, soweit es ihnen möglich ist, dahin zu wirken, daß den ausländischen jüdischen Studenten die deutschen Universitäten solange als möglich und unter den günstigsten Bedingungen offen gehalten werden. >=x=< Ueber die Mitwirkung der Alten Herren bei Aenderungen der Tendenz Kommissionsbericht Der 10. Kartelltag hat eine Kommission, bestehend aus den Alten Herren Herzberg, Hirsch, Moses, Rosenblüth, Zwirn, mit der Ausarbeitung von Vorschriften beauftragt, welche die Mitwirkung der Alten Herren bei Tendenzänderungen in neuer Weise regeln sollten. Die Kommission hat in der Sitzung vom 6. November 1911, in welcher Moses nach vorheriger Meinungsäußerung entschuldigt, Zwirn unentschuldigt fehlte, beschlossen, dem 11. Kartelltag das nachstehende Statut, betreffend die Behandlung von Tendenzanträgen, vorzuschlagen: § i Ein Kartelltagsantrag, der eine Abänderung, Aufhebung oder Interpretation des Tendenzparagraphen (§ 3 K. O.) bezweckt (Tendenzantrag), kann nur durch den B. C. eines Kartellvereins gestellt werden. § 2 Auswärtige Inaktive und Alte Herren können auf dem Konvent, auf dem über die Stellung eines Tendenzantrages verhandelt wird, ihr Stimmrecht durch schriftliche Abstimmung ausüben. Die Abstimmung ist nur wirksam, wenn sie in motivierter Form erfolgt. Das Gleiche gilt für solche ortsanwesenden Inaktiven und Alten Herren, die infolge vorübergehender Abwesenheit vom Orte des Kartellvereins oder durch andere zwingende Gründe verhindert sind, ihr Stimmrecht persönlich auszuüben. Ob ein