Mannheim
Compact Memory

Der jüdische Student · 1910-06-21 · Heft 2-3 (21.6.1910) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der jüdische Student
Volume
7 (1910-1911)
Issue
Heft 2-3 (21.6.1910)
Date
1910-06-21
Page
[Seite] (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3537599-3537678-3537681--1519-3539621
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Der jüdische Student. 51?un~en erklärte plötzlich die Ghibelünia den V; J. St. in schwerer. Warfenverruf, „da er durch sein Verhalten das kneiferische Benehmen L. 's unterstützt hätte", und versandte am folgenden Tage die Mitteilung von der Verrufserklärung des Y. J. St. an alle Verbindungen. Infolgedessen war auch der V. J. St. gezwungen, VT2S ursprünglich vermieden werden solte, denn was gehen die nicht jüdische OefTentlichkeit unsere Kämpfe an —, seinerseits unter ausführlicher Darstellung des-Sachverhaltes die Freiburger studentischen Korporationen über den Fall und die Verrufserklärung der Ghibelünia zu unterrichten. Der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt; dass L., um sich wegen des Vorwurfs der Kneiferei Satisfaktion zu holen, aus' dem V. J. St. Freiburg austrat und der Ghibelünia eine Chargiertenforderung übersandte. Diese Forderung wurde von der Ghibelünia nur unter der Bedingung angenommen, dass vorher die ursprüngliche Partie mit dem Ghibelünen in Freiburg stattfinde, wozu sich L. bereit erklärte, da er der Chargiertenforderung wegen ohnehin nach Freiburg gekommen war. Der V. J. St. Freiburg setzte uns von dem Vorgefallenen in. Kenntnis, und wir beschlossen, uns nunmehr an den K. C. zu wenden. Am 26. 2. richteten wir an die im K. C. präsidierende Verbindung Rheno-Silesia in Bonn ein Schreiben, welches nach einer ausführlichen. Darstellung der Vorgänge folgendermassen fortfuhr: „Wir sind der Meinung, dass man von einem höheren Standpunkt aus unter völliger Ausserachtlassung des formellen Anlasses das Vorgehen der Ghibelünia zu verurteilen hat. Wir bitten daher eine Yerehrliche geziemend um gefällige Beantwortung folgender beiden Fragen: 1. Wie stellt sich der K. C. zu dem Vorgehen der Ghibelünia, zu der Tatsache der Verrufserklärung einer jüdischen Verbindung durch eine K." C. - Verbindung? 2. Wie denkt sich der K. C. das zukünftige Verhältnis zwischen K. C. und B. J. C, da der B. J. C. auf Grund seines engen Kartells die Vorgänge in Freiburg nicht nur als_eine lokale Differenz betrachten kann?" Die Antwort des K. C. lautete: „Karlsruhe, den 20. 10. 1909." Verehrliches Präsidium des Bundes jüdischer Korporationen. Berlin. Unsern.Gruss zuvor! Unterfertigter beehrt sich im Auftrage des K. C. dem B. J. C. folgendes ergebenst mitzuteilen: Der K. C. betrachtet den Konflikt zwischen seiner Verbindung Ghibelünia und dem Freiburger V. J. St. als einen rem lokalen, nur durch studentische Ursachen entstandenen Zwischenfall.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.