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Der jüdische Student · 1910-06-21 · Heft 2-3 (21.6.1910) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
7 (1910-1911)
Issue
Heft 2-3 (21.6.1910)
Date
1910-06-21
Page
[Seite] (sequence 12)
Language
German
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5*2 Der jüdische Student Demgemäss lehnt der K. C. eine Einmischung in diese Angelegenheit ab. Prinzipiell ist der K. C. nicht abgeneigt, Streitigkeiten von prinzipieller Bedeutung, die sich zwischen beiden Verbänden als solchen, für die Folge ergeben könnten, einem gemeinsamen ad hoc zu konstituierenden Schiedsgericht zu unterbreiten, über das der K. C. entsprechenden Vorschlägen von seifeen des B. J. C. entgegensieht Mit den besten Wünschen I. A. des XIV. o. K. C. Tages gez. Dr. Fritz Strauss, Vorsitzender." In dieser „prinzipiellen" Bereitschaft zu einem Schiedsgericht in — theoretisch denkbaren — „Streitigkeiten von prinzipieller Bedeutung, die .sich zwischen beiden Verbänden für die Folge ergeben könnten", konnten wir nur eine höfliche Maskierung der Weigerung, im konkreten Fall und den zukünftigen konkreten" Fällen einzugreifen, erblicken. Im Auftrage unseres Kartelltages sandten wir daher folgendes Antwortschreiben : . -' w V „Berlin, den 5. Mai* 19.10." . : - : ' .- Einem verehrlichen K. C. zu Händen des Herrn Fritz Strauss, Karlsruhe. Unsern Gruss zuvor! . Im Auftrage des IX. Kartelltages des B. J. C.v~teilt das unterzeichnete Präsidium Ihnen folgendes geziemend mit: Der Kartelltag des B. J. C. stellt auf Grund der Zuschrift eines Verehrlichen vom 20. 10. v. J. fest, dass der K. C. durch Ablehnung eines Eingreifens das Verhalten "seiner Freiburgef. Kartellverbindung gegenüber dem V. J. -St. Freiburg deckt. Der B. J.,C, der bei den Streitigkeiten zwischen diesen beiden Korporationen mit allen Mitteln — sogar durch Desavouierung seiner eigenen Korporation — versucht hatte, eine Schädigung des jüdischen Ansehens durch \das Schauspiel sich befehdender jüdischer Korporationen zu vermeiden, erkennt aus dieser Stellung, die der K. C. trotz allem Vorgefallenen einnimmt, dass der K. C. nicht einmal^ den Versuchmacht, ausser seinen Verbindungsinteressen die Förderung der gemeinsamen jüdischen Sache zu erstreben. Der B. J. C. kann daher den K. C. nicht mehr zu den jüdischen Organisationen rechnen, mit denen ein Zusammenwirken für jüdische Interessen möglich oder wünschenswert ist. Die Korporationen im B. J. C ziehen daraus die notwendigen Konsequenzen. Das Präsidium des B. j. C. ■ I. A. gez. Dr.. Fritz Koref, Charlottenburg, Gutenbergstr. 9.

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