Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 6 (1909-1910)
- Issue
- Heft 4 (26.7.1909)
- Date
- 1909-07-26
- Page
- [Seite] (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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90 einmal findet sich diese Note nicht überall Vor allem aber bestellt der Nachteil eines A. H. B. in der absoluten Decentralisation seiner Mitglieder. "Will man die A. II. A. H. intensiver heranziehen, so kann nur Concontration helfen. Die finden wir in den Bezirksverbänden. Ist es schlimm, da^s wir hk-r die persönliche Note entbehren müssen:" Nein, denn sie hat Sinn und Berechtigung nur, wenn sie sich als wirksam erweist. Das kann sie nur in der .Corporation. Der einzelne A. II. mag sich immer wieder zu dem — bei einigem Nachdenken durchaus definierbaren — Etwas seiner Corporation hingezogen fühlen, er kann im allgemeinen par distance nicht an seiner Erhaltung mitarbeiten. Darum würde die Zugehörigkeit zu einem B. V. ihn in keiner Weise seinem K. V. entfremden. * Aus der Concontration ergibt sich als wertvolle Ausbeute die Möglichkeit, offiziell in bisher vernachlässigten Gegenden — wie z. B. in Rheinland-Westfalen — zu keilen. Die jetzige Freiburger Präsenz ist geradezu ein Dithyrambus auf die Bezirksverbände. Der B. V. ermöglicht aber ferner ein offizielles Zusammenarbeiten von B. J. C -Instanzen mit anderen jüdischen Verbänden. Hierin liegt unter Umstanden für uns ein ausgezeichnetes Werbemittel, für die Verbände eine wertvolle Hülfe. Man denke etwa an einen Gemeindewahlkampf in einer preussisehen Grossstadt, in dem ein gut organisierter B. C.-Bezirksverband sehr wohl der positiv jüdischen Seite zum Siege verhelfen könnte. So etwas ist schon heute möglich, kann aber, falls später in gemilderter Form der jüng>t vom Gemeiudetage abgelehnte Organisationsentwurf der preussischen Juden angenommen wird, durch die dann eintretende umfangreiche Heranziehung der Wähler und Verschärfung des Wahlkampfes bedeutsam werden. Bezirks verbände an Kai teil verein sorten haben insofern ihre Existenzberechtigung, als sie, während A. IL-Bünde lediglich ein Zusammenschluss der A. IL A. H. sein können, auch die in, ihrem Gebiete ständig ansässigen Inaktiven mit Ausnahme der an einer V. J. St.-Hochschule studierenden umfassen sollen. — Es soll hier nicht der Standpunkt vertreten werden, als bedürfe ein B. V., der sich bewährt hat, materieller Anerkennung, aber es muss als ein Gebot der Logik und Gerechtigkeit erseheinen, unter Umständen einem B. V. politische Rechte zu gewähren. Man wende nicht ein, dass dies die Bezirksverbände verlocken könnte, als — wie man sehr witzig vom Hamburger B. V. gesagt hat — Materialsammelstelle4' zu fungieren. Denn die B. V. B. V. werden sicli nicht bei jedem Quark einmischen, und, wenn sie es tun, sehr vorsichtig. Eine Einmischung aber, die nicht die sachliche Billigung des K. T, findet, kann der Selbständigkeit der K. V. K. V. nicht schaden. Das Princip muss jedoch unbedingt festgehalten werden: Nach Svie vor hat die Corporation als das Hauptelement des B. J. C. zu