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Der jüdische Student · 1909-06-17 · Heft 3 (17.6.1909) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Student
Volume
6 (1909-1910)
Issue
Heft 3 (17.6.1909)
Date
1909-06-17
Page
[Seite] (sequence 19)
Language
German
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Der jüdische Student. 59 gende Bemerkung: „Da die Hälfte der Aktiven aus Zahnmedizinern besteht, macht sich, wie ja auch leicht erklärlich ist, ein Widerwille gegen das Keilen von Immaturen geltend, dem wir Rechnung tragen müssen". Dass diese Bemerkung eine gröbliche Brüskierung der bereits aktiven Zahnmediziner enthält, dürfte wohl jedem halbwegs Einsichtigen klar sein. Ich will es daher nicht unerörtert lassen, ob das Präsidium nicht die Pflicht hat. derartig provocierende Bemerkungen zu streichen und durch Untersuchung der örtlichen Verhältnisse den offensichtlich im Entstehen begriffenen „Stunk" im Keime zu ersticken. Da die Sache aber bereits in unser Organ gekommen ist, halte ich es für meine Pflicht, als einer der nicht Angegriffenen und, wie ich glaube, im Namen einer grossen Zahl von B. J. C.ern das Wort für die „Immaturen" zu ergreifen. Nun zuerst den speciellen Fall. „Es macht sich ein Widerwille geltend". Vermutlich doch nur unter den Aktiven, die ja die Keiltätigkeit zu besorgen haben; denn unter den Inaktiven, zu denen ich ja auch gehöre, ist von einem Widerwillen gegen die Immaturen nichts zu merken. Auch auf Antrittskonvent und Antrittskneipe war davon keine Rede. Nach dem erwähnten Vereinsbericht ist die Zahl der Aktiven 8 Mann (4 Burschen und 4 Füxe), davon die Hälfte Zahnmediziner, bleiben also 4 Leute, bei denen sich dieser „leicht erklärliche" Widerwille bemerkbar macht. Warum „leicht erklärlich"? Etwa durch das Benehmen oder die sonstige Unbrauchbarkeit der bereits aktiven 4 Zahnmediziner? Wenn ja (was ich nicht glaube), was können die noch zu keilenden für die Sünden der anderen? Die ganze Sache ist auch durchaus ungesetzlich. Das Statut des B. J. C. kennt keine UnterscheiduaTg zwischen Matur und Immatur. Haben also diese 4 Bundesbrüder das Recht, sich offen' gegen das B. J. C. Statut abzulehnen umd ausserdem in dieser illegalen Form? Nun die prinzipielle Seite der Sache. Es kommt, wie ich zugeben will, nicht, selten vor, dass man den jungen Zahnmedizinern das Fehlen der zwei letzten Gymnasialjahre allzusehr anmerkt; einen solchen Menschen braucht man doch aber nicht zurückzuweisen, weil er Zahnmediziner ist, sondern weil er eben unbrauchbar ist. Ein solches Vorgehen -werden unsere Zahnmediziner gern unterstützen, weil es in ihrem eigenen Interesse liegt, Elemente fernzuhalten/ die ihren Stand im B. J. C. diskreditieren könnten. Es mag auch mitunter vorkommen, dass ein Abiturient, der als Fux in den Verein eintritt, seinen früheren Mitschüler bereits als Jnaktiven vorfindet. Das ist doch aber noch kein nationales Unglück, und Schärfen lassen sich hier bei einigem Takt sehr leicht vermeiden.

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