Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 5 (1908-1909)
- Issue
- Heft 10 (22.1.1909)
- Date
- 1909-01-22
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Der jüdische Student. 201 nicht aber von allen verlangt werden kann; wissenschaftliche Veranlagung kann weder Voraussetzung noch Massstab der V. J. St.-ertüchtigkeit sein. Rosenblüth schlug vor, die Fuxenprüfungsordnung der Berliner Vereine, die das richtige Mass von Kenntnissen voraussetze, für den ganzen B. J. C. gelten zu lassen, überdies aber vom Präsidium eine Diskussion im J. St. über Ziele und Technik des Fuxenunterrichts in die Wege leiten zu lassen. Der Kartelltag folgte diesen Gedankengängen: dies kam insbesondere auch darin zum Ausdruck, dass der Antrag Breslau, der die Inaktivierung von einem wissenschaftlichen Vortrag abhängig macht, (Nr. 3 aus dem Novemberheft des J. St.) abgelehnt wurde. Der Antrag, dass im Fuxenexamen die Prüfung in der jüdischen Geschichte sich auf die Zeit bis zum Bar Kochba-Aufstand beschränken solle (Nr. 2 ibid.), wurde von den Breslauer Delegierten zurückgezogen. Zur Fe cht frage wurde der Antrag des Berliner Vereins, das Fechten für den gesamten B. J. C. offiziell zu machen, einstimmig angenommen. Allerdings erwies es sich als undurchführbar, diese Vorschrift als solche ausnahmslos gelten zu lassen. Ein Vorschlag von Moses, im Interesse der Keilarbeit allgemein die Möglichkeit offen zu halten, dass das Präsidium Ausnahmen aus zwingenden Gründen gestatten dürfe, wurde abgelehnt, vielmehr lediglich ein Antrag von Mayer und F)avid angenommen, der für den Strassburger Verein, die Zulassung einer derartigen Ausnahme gestattet. - - Der Antrag Freiburg (Nr. 15 des Sonderheftes), der die Ausarbeitung eines einheitlichen Fechtkomments für den B. J. C. bezweckt, wurde abgelehnt; Rosenkranz wies bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass nicht alle Anträge des Freiburger Vereins dem Niveau, das unser Kartelltag haben soll, entsprächen. (Der Freiburger Antrag auf Einführung von Bändern (Nr. 72 ibid.) war zurückgezogen worden, nachdem der Gedanke der Halbcouleur für den B. J. C. allgemein als unbegreiflich und insbesondere von Rosenblüth als unmoralische Kneiferei bezeichnet worden war.) Die auf die Satisfaktionsfrage bezüglichen Anträge Freiburgs (Nr. Nr. 16, 17 ibid.), die dahin gingen, dass den Kartellvereinen empfohlen werden solle, die Füxe auf der Grundlage der unbedingten Satisfaktion zu erziehen und dass jeder V. J. St.-er seine Stellung zur Satisfaktionsfrage vor versammeltem B. C. präzisieren müsse, wurden zurückgezogen, da sie aus teilweise entgegengesetzten Gründen auf Widerspruch stiessen: ein Teil der Delegierten teilte die-Ansicht von Percy Zadik und Moses, die in der Satisfaktion im besten Falle einen Notbehelf erblickten, dessen Anwendung vom Standpunkt des bewussten Judentums aus begreiflich ist, während die übrigen sich mehr der Auffassung Rosenblüths anschlössen, dass die Satisfaktion im B. J. C, geboren aus dem Prinzip des Rachekampfes gegen den Antisemitismus, mit der Satisfaktionsspielerei der deutschen Studenten nicht zu vergleichen, vielmehr von hohem Werte sei.