Der jüdische Student
- Journal
- Der jüdische Student
- Volume
- 5 (1908-1909)
- Issue
- Heft 10 (22.1.1909)
- Date
- 1909-01-22
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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199 tatkräftige Unterstützung .durch den B. J. C. unvermeidliche — Suspension als besonders unerwünscht erscheinen. Die Berichte der übrigen Vereine lauteten erfreulicher. Benenson konnte die gegenwärtige Lage des Freiburger Vereins sogar als eine sehr günstige bezeichnen. Infolge des Charlottenburger Antrages, in der Angelegenheit Doernberg eine Revision zu beschliessen, hatte sich der Kartelltag nochmals mit der vom Königsberger Kartelltag über Doernberg verhängten Dimission zu beschäftigen. Zamory führte aus, dass dem Verfahren gegen Doernberg erhebliche Mängel angehaftet hätten, und beantragte, die Aburteilung der zweifellos von ihm begangenen groben Verstösse gegen die Vereinsdisziplin einem Ehrenrat in Berlin zu übertragen. Auf Grund einer eingehenden Sachdarstellung durch Schwarz kam der Kartelltag zu der Ueberzeugung, dass das Urteil gegen Doernberg nicht nur sachlich richtig, sondern auch in formeller Beziehung korrekt zustande gekommen ist; er lehnte daher die Anträge auf Revision ab. Es wurde jedoch, da über diesen Punkt mannigfache Gerüchte im Umlauf sind, festgestellt, dass die Dimissicn Dcernbergs einzig und allein wegen disziplinarer Vergehen erfolgt ist; irgend welche ehrenrührigen Handlungen hat das Präsidium, das doch Doernbergs Dimission beantragt hat, ihm niemals zur Last gelegt. In Erweiterung der Präsidialbefugnisse wurde der Antrag der Makkabaea angenommen, der das Präsidium ermächtigt, Streitigkeiten innerhalb eines Vereins gegebenenfalls selbständig zu entscheiden (Antrag 6 des Sonderheftes); prinzipielle Gegnerschaft hatte er nicht gefunden. Daneben kamen Zusatzanträge von Salz, Moses und Rosenblüth zur Annahme, nach denen das Präsidium, w enn ein Verein zur Ordnung seiner Angelegenheiten selbst ausser stände ist, sogar verpflichtet ist, in interne Streitigkeiten einzugreifen, immer aber berechtigt ist, die erforderlichen Massnahmen durch besondere Delegierten treffen zu lassen. Dem V. J. St. Freiburg wurde auf Antrag des Präsidiums die Missbilligung des Kartelltages ausgesprochen, weil er dem Präsidium von der Suite mit der K- C.-Verbindung keine Nachricht gegeben hatte. Die Vorschläge des Berliner Vereins (Nr. 28 des Sonderheftes), nach denen Mensuren gegen Angehörige einer jüdischen Korporation überhaupt erst nach Befragung des Präsidiums genehmigt werden dürfen und Mensuren der V. J. St.-en gegen andere •jüdische Korporationen als solche ganz und gar verboten sein sollen, wurden vom Kartelltag für zur Zeit undurchführbar erachtet; die Anträge wurden von den Berliner Delegierten zurückgezogen.^ Dagegen wurde das Präsidium auf seinen Antrag beauftragt, Verhandlungen mit den anderen jüdischen Verbänden zwecks Bestellung eines Schiedsgerichts zur Schlichtung etwaiger Streitigkeiten anzubahnen.